Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen

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Schritt 8

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sammlungen im Landkreis München stattfinden sollen.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Am 01.06.2012 trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft.

 

Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme durch ihren Träger der zuständigen Behörde, dem Landratsamt München, Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten, angezeigt werden.

 

Gewerbliche Sammlungen

 

Eine gewerbliche Sammlung von Abfällen im Sinne des KrWG ist eine Sammlung, die zum Zweck der Einnahmeerzielung erfolgt. Die Durchführung der Sammeltätigkeit auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem Sammler und der privaten Haushaltung in dauerhaften Strukturen steht einer gewerblichen Sammlung nicht entgegen.

 

Die Anzeige einer gewerblichen Sammlung muss nach § 18 Abs. 2 KrWG folgendes beinhalten:

  1. Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
     
  2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
     
  3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
     
  4. eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie
     
  5. eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege nach Nummer 4 gewährleistet wird.

 

Gemeinnützige Sammlungen

 

Eine gemeinnützige Sammlung von Abfällen ist eine Sammlung, die durch eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse getragen wird und der Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke (§§ 52 – 54 Abgabenordnung) dient.

 

Es handelt sich außerdem auch um eine gemeinnützige Sammlung von Abfällen, wenn die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen gewerblichen Sammler mit der Sammlung beauftragt und dieser den Veräußerungserlös nach Abzug seiner Kosten und eines angemessenen Gewinns vollständig an die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse auskehrt.

 

Die Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung muss nach § 18 Abs. 3 KrWG folgendes beinhalten:

 

  1. Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie ggf. des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird, sowie
     
  2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung.

Bei einer gemeinnützigen Sammlung empfehlen wir dem Träger der Sammlung eine Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes gem. § 5 Körperschaftssteuergesetz zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beizufügen.

 

Verfahren

 

Bitte zeigen Sie Ihre gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung im Landkreis München mithilfe des Anzeigeformulars an.

 

Die Frist von drei Monaten beginnt erst zu laufen, wenn die Anzeige mit allen benötigten Unterlagen dem Landratsamt München vollständig vorliegt.

 

Die vollständige Anzeige wird dann den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Gemeinden/Städte/Zweckverband München-Südost und kommunale Abfallwirtschaft) zur Stellungnahme weitergeleitet.

 

Nach dem Erhalt der Stellungnahme und der Prüfung unsererseits werden wir frühestens zwei Monate nach der Einreichung der Anzeige mitteilen, ob der Träger die Sammlung durchführen oder mit Auflagen, Bedingungen oder Befristung durchführen darf oder ob die Sammlung untersagt wird.

 

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • ggf. Freistellungsbescheid Finanzamt
  • ggf. Behördliche Bestätigung der Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abffällen)
  • Sammelort/ Standortliste

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Loginmöglichkeiten

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Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen
Sammlungsunternehmen oder Träger der Sammlung

Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.

Ansprechpartner

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Bei einer gemeinnützigen Sammlung empfehlen wir dem Träger der Sammlung eine Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes gem. § 5 Körperschaftssteuergesetz zur Feststellung der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Beauftragung Dritter

Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.

Anschrift

Ansprechpartner

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Art, Ausmaß, Dauer, insbesondere größtmöglicher Umfang und Mindestdauer der Sammlung

Zeitraum

Gibt den Anfang und das Ende eines Zeitraums an.

Zeitraum

Gibt den Anfang und das Ende eines Zeitraums an.
Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
Darlegung der Verwertungswege und Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten

Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.

Anschrift

Ansprechpartner

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Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Darlegung der Gewährleistung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

(z.B. Vorlage des Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb)

Bestätigung der Angaben

Wie geht es weiter?

 

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