Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Apothekenbetriebserlaubnis

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich die Einzelapotheke oder Hauptapotheke im Landkreis München befindet.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie Folgendes beantragen:

In diesem Online-Antrag können Sie eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken beantragen.

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

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Angaben zur Person

Adress-Ergänzung

Erforderliche Unterlagen Apothekeninhaber

Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde

Hierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als drei Monate zur Antragstellung sein.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister darf nicht älter als drei Monate zur Antragstellung sein.

Die Auskunft kann bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate zur Antragstellung sein.

Das Führungszeugnis kann bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Damit versichern Sie, dass Sie keine Vereinbarung getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben.

Es ist schriftlich mitzuteilen, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben.

mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung

Angaben zu der Einzelapotheke/Hauptapotheke

Daten der Einzelapotheke/Hauptapotheke

Hinweis:

Die weiteren Gesellschafter müssen ebenfalls eine Betriebserlaubnis beantragen!

Erforderliche Unterlagen

  • Grundriss (1:100) 
  • Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) 
  • Bauzeichnung der vorgesehenen Betriebsräume (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) 
  • Der Verwendungszweck sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) 
  • Raumnachweis (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke)
  • als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament 
  • als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag 
  • Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG) 
  • als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag
Angaben zu den Filialapotheken

Daten der Filialapotheke(n)

Filialleitung

Erforderliche Unterlagen 

Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde

Hierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als drei Monate zur Antragstellung sein.

Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate zur Antragstellung sein.

Das Führungszeugnis kann bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung

mit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung

  • Grundriss (1:100) 
  • Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) 
  • Bauzeichnung der vorgesehenen Betriebsräume (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) 
  • Der Verwendungszweck sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke) 
  • Raumnachweis (nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke)
  • als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament 
  • als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag 
  • Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG) 
  • als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag

Wie geht es weiter?

 

Mit dem Absenden beantragen Sie die Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke/Filialapotheke. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, wenden wir uns an Sie.

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