Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Auskunft über Altlasten

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn das auskunftssuchende Grundstück im Landkreis München liegt.

Ist Ihre Gemeinde/ Stadt nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Das Bundes-Bodenschutzgesetz verpflichtet vor allem den Verursacher einer Altlast sowie den Grundstückseigentümer, Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen, beispielsweise im Grundwasser, so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen entstehen.

 

Kommen die Verpflichteten ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nach, so kann das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen anordnen.

 

Eine Altlast, die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorrufen kann, liegt vor bei

 

  1. stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstigen Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
    (Altablagerungen, z. B. ehemalige Kiesgruben, die mit Abfällen verfüllt wurden)
     
  2. Grundstücken mit stillgelegten Anlagen und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
    (Altstandorte, z. B. ehemalige Gewerbebetriebe, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wurde)

 

Wenn für ein Grundstück ein Altlastenverdacht besteht oder das Vorliegen einer Altlast bereits nachgewiesen ist, wird es in einem Altlastenkataster erfasst.

 

Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt das Landratsamt München. Die Anfrage kann über den Onlineantrag oder ist schriftlich per Post an das Landratsamt gerichtet werden.

 

Dabei müssen Flurnummer und Gemarkung des betroffenen Grundstücks angegeben werden (die Postanschrift genügt nicht).

 

Ist der Anfragende nicht Eigentümer des Grundstücks, so ist eine schriftliche Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vorzulegen.

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • ggf. Vollmacht Grundstückeigentümer
  • aktueller Grundbuchauszug

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Antragsteller
Anlage Grundstücke

Geben Sie bitte die Flurstücknummer mit Zähler und Nenner an. Beispiel: 123/45

Anlage Grundbuchauszug

Wie geht es weiter?

Wir werden Ihren Antrag prüfen und kommen anschließend unaufgefordert auf Sie zu. 

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