Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn der Verkaufsstand im Landkreis München aufgestellt werden soll.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Lageplan und Fotos

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

Ohne Anmeldung

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Antragsteller

Geben Sie bitte die Vornamen genau so an, wie auf den offiziellen Ausweisdokumenten (z.B. Personalausweis)

Aufstellort

Verkaufsstand

Hinweis

Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

 

Ein Anbieten von Waren "auf der Straße" ist auch dann anzunehmen, wenn die gewerbliche Tätigkeit neben der Straße ausgeübt wird, aber im den öffentlichen Verkehrsraum hineinwirkt.

Wie geht es weiter?

 

Mit dem Absenden beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, werden wir uns an Sie wenden.

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