Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte

Schritt 1
Schritt 2

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn die Tätigkeit im Landkreis München ausgeübt werden soll.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie Folgendes beantragen:

  • Befähigungsnachweis zum Transport von Hausequiden, Hausrinder, Hausschweine, Hausschafe, Hausziegen, oder Hausgeflügel

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Nachweis für die Ausbildung/Studium und gegebenenfalls Nachweis vom Ergänzungslehrgang 
  • Nachweis eines Lehrgangs
  • Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung 

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

BundID

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Angaben zur Person
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.
  • Landwirt (Gehilfenprüfung)
  • Tierwirt - Pferdewirt
  • Tierpfleger
  • Metzger mit Ausbildungsfach Schlachten
  • Hauswirtschafterin (Landwirtschaft)
  • A-, B-, C-Trainerlizenz des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes
  • Studium der Landwirtschaft
  • Studium der Tiermedizin

Sofern Sie keine der genannten Ausbildungen/Studium abgeschlossen haben, benötigen Sie einen anerkannten Ergänzungslehrgang über den Schutz von Tieren beim Transport zum Erwerb der Sachkunde.

Sofern Sie Ihre Ausbildung/Studium vor dem 05.01.2007 abgeschlossen haben, benötigen Sie einen anerkannten Ergänzungslehrgang über den Schutz von Tieren beim Transport zum Erwerb der Sachkunde.

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Transportierte Tierarten

Angaben zur Feststellung der örtlich zuständigen Behörde

Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung des Befähigungsnachweises liegt bei der Behörde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person der Tätigkeit nachkommt.

Wie geht es weiter?

 

Mit dem Absenden beantragen Sie die Erteilung eines Befähigungsnachweises zum Transport von Tieren jeweils für die von Ihnen angegebene(n) Tierart(en). Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, wenden wir uns an Sie. 

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