Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Zur Durchführung der Belehrung gemäß §42/§43 Infektionsschutzgesetz ist eine Zuständigkeitsüberprüfung notwendig.
Ist Ihr Wohn- bzw. Arbeitsort in dem nachfolgenden Fenster der Zuständigkeitsprüfung nicht aufgeführt, können Sie den Online-Antrag nicht stellen.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Gesundheitsamt und beenden Sie den Antrag an dieser Stelle.

Über den blauen Button gelangen Sie zur Prüfung:

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Zuständigkeitsprüfung

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