Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Verhütungsmittel wie z. B. Pille, Spirale und Verhütungsstäbchen sind eine kostspielige Angelegenheit. Ab 01.01.2026 bietet das Landratsamt München hier seine Unterstützung an und übernimmt diese Kosten ganz oder teilweise, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von den Kosten selbst zu entscheiden, wie Sie verhüten.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
BundID
Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.
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BayernID
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Mein Unternehmenskonto
Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:
Der Erstattungsbetrag soll überwiesen werden auf das Konto:
(das Rezept ist wegen der erheblichen Kostenersparnis für sechs Monate auszustellen)
für max. 6 Monate
max. Betrag: 60 Euro
für max. eine Einnahme
max. Betrag: 36 Euro
für max. 3 Monate
max. Betrag: 50 Euro
max. Betrag: 40 Euro
für max. 3 Jahre
max. Betrag: 200 Euro (zzgl. Arztkosten für die Einlage in Höhe von max. 200 Euro)
für max. 5 Jahre
max. Betrag: 50 Euro (zzgl. Arztkosten für die Einlage in Höhe von max. 200 Euro
für max. 3 oder 5 Jahre
max. Betrag: 130 Euro (zzgl. Arztkosten für die Einlage in Höhe von max. 200 Euro)
max. Betrag: 850 Euro
max. Betrag: 450 Euro
Als Nachweis lege ich folgende Unterlagen bei
Vorder- und Rückseite
(erteilt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit-Kindergeldstelle)
Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen über unsere Homepage unter dem Reiter: Anschrift des Fachbereichs und Öffnungszeiten oder per Post für die Zukunft widerrufen werden.
In diesem Fall kann Ihr Antrag jedoch nicht weiterbearbeitet und folglich kein Zuschuss für Verhütungsmittel gewährt werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wir bearbeiten zeitnah für Sie den Antrag und wenden uns an Sie, falls wir Rückfragen haben oder uns Informationen fehlen.