Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Unfall mit einem Biber oder ein Todfund.
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Ohne Anmeldung
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z.B. Polizeidienststelle, Straßenbauverwaltung, Straßenmeisterei, Gemeinde etc. oder natürliche Personen
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Hinweis:
Aufgrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht grundsätzlich kein Aneignungsrecht. Der Totfund ist der Unteren Naturschutzbehörde umgehend zu melden. Den für den Unterhalt der Straßen bzw. Gewässer zuständigen Behörden und Gemeinden wird hiermit die Genehmigung zur Aneignung und Beseitigung des toten Tieres für den gemeldeten Einzelfall erteilt.
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sollten wir Rückfragen haben, werden wir uns bei Ihnen melden.