Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können zusätzliche Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe (z. B. für die Teilnahme an Schulausflügen) beantragen.
Weitere Formulare und Nachweise finden Sie unter:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/bildung-und-teilhabe-leistungen/
Zum Beispiel:
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.
BundID
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
(für jedes Kind einen eigenen Antrag / Bedarfsmitteilung ausfüllen)
Geben Sie die IBAN des Kontos an.
Geben Sie die BIC (Bank Identifier Code) des Geldinstituts an.
Bitte reichen Sie neben dem Wohngeldbescheid noch einen aktuellen Kontoauszug über das Kindergeld ein.
Wenn Sie und Ihr Kind Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Grundsicherung) sind, werden die Schulbedarf-Pauschalen am jeweiligen Stichtag (01.08. / 01.02.) zusammen mit den laufenden Leistungen automatisch überwiesen. Ein eigener Antrag / Bedarfsmitteilung ist daher nicht erforderlich.
Bei Erhalt einer Ausbildungsvergütung entfällt der Anspruch auf Bildung und Teilhabe.
Bitte beenden Sie den Antrag an dieser Stelle.
Bei Bezug einer Ausbildungsvergütung gilt ein möglicher Schulbedarf als bereits abgegolten.
Hier können Sie auch das Formular "Ausflüge und Klassenfahrten - Zahlungsbestätigung" ,von der Schule/Kindertageseinrichtung aufgefüllt, hochladen.
Geben Sie an, wie der Ort heißt. Benennen Sie dafür den Namen der Ortschaft, Gemeinde oder Stadt; nicht jedoch den Namen des Ortsteils, Beispiel Berlin.
Bildung und Teilhabe ist an dieser Stelle nicht zuständig.
Bei Anfall von Betreuungskosten stellen Sie bitte einen Antrag zur Förderung von Kindertageseinrichtungen (SG 2.3.2.1).
Diesen Antrag können Sie nur für Kinder unter 18 Jahre stellen.
z. B. Fußball, Tanzunterricht, Klavierunterricht, etc.
Bitte das Formular "Teilnahmebestätigung und Auslagen / Leihgebühren" vom Leistungsanbieter ausgefüllt beifügen (erhältlich unter https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/bildung-und-teilhabe-leistungen/).
Bitte das Formular "Lernförderung - Bestätigung der Schule" von der Lehrkraft ausgefüllt beifügen (erhältlich unter https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/bildung-und-teilhabe-leistungen/).
Fügen Sie diesem Antrag eine Kopie des letzten Zeugnisses bei. Sollte es in der Schule Ihres Kindes keine Noten geben, bitten wir um gesonderte, schriftliche Stellungnahme der Lehrkraft.
Diesen Antrag müssen nur Leistungsempfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zum jeweiligen Stichtag (01.08. und 01.02.) stellen. Bitte fügen Sie für Schülerinnen und Schüler unter 7 Jahren und über 15 Jahren eine Schulbescheinigung bei.
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs jeweils zum 01. August bzw. im September und zum 01. Februar eines jeden Jahres eine gesetzlich vorgeschriebene Pauschale.
Die Kosten für Schülerbeförderung werden grundsätzlich vom Sachgebiet 2.3.1.1 bearbeitet. Welcher Personenkreis ggf. Anspruch hat und in welcher Höhe, ist im Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) speziell geregelt. Wenn Sie solche Leistungen beantragen möchten, ist ein Antrag beim hierfür zuständigen Sachgebiet 2.3.1.1 (Ausbildungsförderung, Schulwegkosten und Landkreispass) im Landratsamt München zu stellen.
Bitte stellen Sie zuerst einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges beim Sachgebiet 2.3.1.1 (Ausbildungsförderung, Schulwegkosten und Landkreispass)
Sie erhalten von uns unaufgefordert einen Bescheid oder ggf. eine Mitteilung, welche Unterlagen noch zur Antragsbearbeitung erforderlich sind.
Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung Ihres Antrages abzusehen.