Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Die Abgabe von Rohmilch ab Hof (aus dem Milchtank) muss bei uns angezeigt werden. Eine Abgabe von Rohmilch ohne diese Meldung bewertet der Gesetzgeber als Straftat. Mit der Beantwortung folgender Fragen kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Anzeige nach. Für die Abgabe von Rohmilch in Flaschen oder aus dem Automaten genügt diese Anzeige nicht, bitten nehmen Sie Kontakt zu unserer Lebensmittelüberwachung auf.
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