Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Der Transport gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen erfordert eine Fahrwegbestimmung.
Diese kann für den Einzelfall oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Fahrwege insbesondere zum Be- und Entladeort benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt München.
Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung. Nehmen Sie deshalb vor der Antragstellung unbedingt Kontakt mit dem Landratsamt München als untere Straßenverkehrsbehörde auf.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
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Liegen Be- und Entladestelle nicht im Bezirk ein und derselben Straßenverkehrsbehörde, so ist jeweils ein Antrag an die für den Beladeort zuständige Straßenverkehrsbehörde und an die, für den Entladeort zuständige Straßenverkehrsbehörde zu senden.
Bei grenzüberschreitenden Beförderungen über nicht an Autobahnen liegenden Grenzübergangsstellen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk die Grenzübergangsstelle der Einfahrt liegt.
Soll der Fahrweg zwischen zwei Autobahnabschnitten bestimmt werden, ist eine Antragsausfertigung an die Straßenverkehrsbehörde zu senden, in deren Bezirk der endende Autobahnabschnitt liegt.
Ist die Benutzung von Autobahnen unzumutbar (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 der GGVSEB), muss der Antrag ausschließlich an die Straßenverkehrsbehörde gerichtet werden, in deren Bezirk die Beladestelle liegt.
z.B. Hinterhaus, Gartenhaus
Dem Ziel nächste Autobahn-Anschlussstelle, z.B. bei Pullach die AS München-Sendling
Beschreibung des Fahrweges durch Angabe der Straßennamen oder -bezeichnungen, wie beispielsweise Straßenklasse und -nummer
Nach Eingang und Prüfung der Antragsunterlagen werden wir so bald wie möglich eine Ausnahmegenhmigung erteilen.
Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.