Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Bestätigung zum Fischereiaufseher

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Die Verwaltungsbehörde (Landratsamt München) kann auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter, Fischereigenossenschaften und Gemeinden von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen.

 

Die Aufgabe der bestätigten Fischereiaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Die Übertretung der Fischereiregeln ist mit Strafe oder Geldbuße bedroht.

 

Dies dient dem Schutz und der Erhaltung der Fischbestände und der Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest für Fischereiaufseher
  • Kopie Fischereischein
  • aktuelles Lichtbild

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Fischereiausübungsberechtigter

vertreten durch

Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678.Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.

Bestätigte Person

Folgende Person soll als Fischereiaufseher bestätigt werden:

Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678.Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.

Anlagen

Wie geht es weiter?

 

Nach Überprüfunger der Zuverlässigkeit der vorgesehenen Person und der Erstellung des Fischereiaufseherausweises wird der Fischereiaufseher bestätigt. 

 

Im Anschluss werden Sie als antragstellende Person darüber informiert.

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