Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Erstanfrage - Fördermöglichkeiten zum Bau und Erwerb von Wohneigentum

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diese Online-Anfrage können Sie nur stellen, wenn sich Ihr Objekt im Landkreis München befindet.

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In dieser Online-Anfrage können Sie folgendes beantragen:

Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten.

Zu den Voraussetzungen des Programmes gehören z. B.

  • die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
  • eine angemessene Fremdfinanzierung
  • ausreichendes Eigenkapital
  • die Einhaltung technischer Vorgaben (insbesondere angemessene Wohnfläche und Kosten)
  • die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung

Als Folge der Förderung unterliegen die Objekte bestimmten Nutzungsauflagen. So sind die Objekte für einen festgelegten Zeitraum selbst zu nutzen.

 

Einzelheiten zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm:

 

Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten):

  • Das Darlehen beträgt höchstens 1/3 der Gesamtkosten und mindestens 1/3 der Gesamtkosten müssen durch ein Darlehen des freien Kapitalmarktes erstranging finanziert werden.
  • Das Darlehen ist für die Dauer von 10 / 15 Jahren zinsverbilligt. Anschließend wird es an die Konditionen des Kapitalmarkts angepasst.
  • Darlehen aus dem KfW-Programm können Sie über Ihre Hausbank beantragen.

  • Das Eigenkapital soll mindestens 20% der Gesamtkosten betragen.

Infos zum Programm:

https://bayernlabo.de/fileadmin/user_upload/eigenwohnraum/21_foerderprogramme/bayernlabo-merkblatt-bayerisches-zinsverbilligungsprogramm.pdf

Den Online-Antrag finden Sie auf der Seite der BayernLabo:

Online Antrag: Mini-Förderlotse - Eigenwohnraum


 

Es können folgende Unterlagen in der Anfrage hochgeladen werden:

  • Exposé
  • Einkommensnachweise
  • Eigenkapitalnachweis
  • Bankangebot

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Allgemeine Informationen zur Förderung

Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt München Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm anbieten.

 

Zu den Voraussetzungen gehören z. B.

  • die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
  • eine angemessene Fremdfinanzierung
  • ausreichendes Eigenkapital
  • die Einhaltung technischer Vorgaben (insbesondere angemessene Wohnfläche und Kosten)
  • die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung als Folge

Als Folge der Förderung unterliegen die Objekte bestimmten Nutzungsauflagen. So sind die Objekte für einen festgelegten - Zeitraum selbst zu nutzen.

 

Das zu erwerbende Objekt muss im Landkreis München sein.

Anfragesteller

Kontaktdaten

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie der Vorname so an, wie er auf den offiziellen Ausweisen angegeben ist, zum Beispiel im Personalausweis.

Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678.Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.

Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, z.B. Max.Mustermann@email.de

Objektdaten

Bitte geben Sie an, wie die Straße heißt, ohne Abkürzungen zu verwenden.

Zum Beispiel Bischöflich-Geistlicher-Rat-Josef-Zinnbauer-Straße

Bitte geben Sie die Ziffern und ggf. die Buchstaben der Hausnummer der Anschrift an.

Zum Beispiel 123a

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie hier das entsprechende Exposé zum Objekt hoch

Bitte laden Sie die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen hoch

Wie geht es weiter?

 

Nach Eingang der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen Verbindung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Landratsamt München Referat 2.3 - Soziales Mariahilfplatz 17 81541 München

 

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