Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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EU-Lizenz
Die EU-Lizenz wird für Beförderungen aus, in oder durch einen Staat der Europäischen Union (EU) ausgestellt.
Sie berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft, gegebenenfalls unter den in der Lizenz festgelegten Bedingungen, zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (= geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t zulässigen Gesamtgewichtes).
Die Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar.
Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz ist, dass der Unternehmer (und der Verkehrsleiter) zuverlässig ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist und der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch Ablegung einer Fachkundeprüfung bei der IHK gemäß BerufszugangsVO GüKG nachgewiesen. Hierüber können Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer in München (Tel. 089 5116-0) erkundigen.
Die Lizenz wird auf 10 Jahre befristet erteilt und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr (vgl. § 3 GüKG).
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
für den grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.
Geben Sie das Registergericht an, bei dem die Organisation eingetragen ist.
(geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Geburtsname ist der Familienname den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat.
Geben Sie anerkannte Doktorgrade an. Zulässig sind: „Dr.“, „Dr.hc.“ und „Dr.eh.“. Wollen Sie mehrere Doktorgrade angeben, trennen Sie diese durch ein Leerzeichen.
Geben Sie die Bezeichnung des Ortes an, in dem die Person geboren wurde, Beispiel Düsseldorf.
soweit gleichzeitig Verkehrsleiter
Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben.
Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet, Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Güterverkehr zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Absatz 3 VUDat-DV in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter www.verkehrsunternehmensdatei.de einsehbar sind. Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Absatz 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Güterverkehr als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln.
Das Bundesamt für Güterverkehr ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Absatz 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat, an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.
Geschäftsführer oder Verkehrsleiter
Angaben zu allen Fahrzeugen, die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden sollen:
genaue Angaben
XX-XX1234
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"; Verwendungszweck: "gewerbl. Güterkraftverkehr")
Achtung!!! Wenn Sie das polizeiliche europäische Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für Sie zuständigen Wohnsitzbehörde beantragen, beachten Sie bitte folgendes: Sie müssen jeweils die Auskunft „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen, die direkt an das Landratsamt München (Sachgebiet 3.3.1.3, Postfach 90 07 51, 81507 München) gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die an Sie gesendet wurden, werden von uns nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
Bitte beachten Sie:
Für folgende Personen muss jeweils eine eigene Auskunft beantragt werden:
Hinweis: Da die Dokumente so beantragt werden müssen, dass diese direkt zu uns gesendet werden, können Sie hier die Quittungen der Beantragung hochladen.
Hier können Sie sich das Dokument Fahrzeugliste herunterladen: download
Hier können Sie sich das Dokument Personalliste herunterladen: download
Polizeiliches (europäisches) Führungszeugnis (Belegart "OG"; Verwendungszweck: "gewerbl. Güterkraftverkehr)
Für folgende Personen muss jeweils eine eigenes (europäisches) Führungszeugnis beantragt werden:
Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt schriftlich.