Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Um herauszufinden, ob Sie im Landkreis München wohnen oder Ihr Praxissitz dort liegt, besuchen Sie die Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München.
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Wenn Ihre Postleitzahl im Bereich 80000 - 81999 liegt, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt der Stadt München. Sie erreichen dieses unter der Telefonnummer 089 / 233-96300.
Die Meldepflicht beim Gesundheitsamt München-Land gilt ausschließlich für selbstständig tätige Heilberufe.
Angestellte Heilberufe sowie Inhaber von Einrichtungen, die selbst keinen Heilberuf ausüben und auch nicht über eine eigene Heilberufsbezeichnung verfügen, sind nicht meldepflichtig.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Inhaber von Einrichtungen ohne Heilberuf verpflichtet sind, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.
Nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nach Art. 10 Abs. 3 GDG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro belegt werden.
Bitte beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Hygiene und Infektionsprävention:
Wir empfehlen Ihnen, sich eingehend mit diesen gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung eine kostenpflichtige Leistung ist.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/heilberufe-anmelden-und-abmelden/
Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Geburtsname ist der Familienname den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat.
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.
Nach vollstänidger Überprüfung Ihres Antrags wird die Anmeldung bzw. Änderung übernommen.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden wir auf Sie zukommen.