Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn die Tätigkeit im Landkreis München ausgeübt werden soll.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie Folgendes beantragen:

Die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder

die Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf das Gebiet der

  • Psychotherapie,
  • Psychotherapie nach Aktenlage (Diplom / Masterstudium im Studiengang Psychologie),
  • Physiotherapie,
  • Physiotherapie nach Aktenlage (mit Zusatzqualifikation),
  • Podologie,
  • Podologie nach Aktenlage (mit Zusatzqualifikation),
  • Logopädie,
  • Ergotherapie

 

Nähere Informationen finden Sie unter Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I )

Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Heilpraktikerüberprüfungen ist begrenzt.

Eine Teilnahme daher kann nicht garantiert werden.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Geburtsurkunde
  • Schulabschlusszeugnis
  • Berufsurkunde (z. B. Physiotherapie)
  • Urkunde und Prüfungszeugnis sowie Transcript of Records vom Vordiplom / Bachelorstudiengang Psychologie
  • Urkunde und Prüfungszeugnis sowie Transcript of Records im Diplom- bzw. Masterstudiengang Psychologie
  • Ärztliches Attest
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zusatzerklärung mit Mietvertrag / Anstellungsvertrag

 

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.

Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:

BayernID

Die BayernID ist der zentrale Zugang in Bayern zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:

Art des Antrags
Antragsteller

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie den Vornamen so an, wie er auf den offiziellen Ausweisen angegeben ist, zum Beispiel im Personalausweis

Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der  Geburtsname ist der Familienname den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat. 

Geben Sie den Rufnamen einer Person an. Der Rufname entspricht einem oder mehrere Vornamen einer Person, die bei der Anrede verwendet werden. Mehrere Vornamen sind durch Leerzeichen getrennt anzugeben.

Geben Sie die Bezeichnung des Ortes an, in dem die Person geboren wurde, Beispiel Düsseldorf.

Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678.Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.

Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, z.B. Max.Mustermann@email.de

Erklärung

Strafverfahren / Ermittlungsverfahren

Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Überprüfungstermin

Überprüfung im März: Anmeldung vom 01.07. bis 15.12. des Vorjahres Überprüfung im Oktober: Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres

Hinweis:

Die mündlichen Überprüfungen beginnen ca. vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung.

 

Hinweis:

Sofern Sie nicht über ein Diplom oder Masterstudium im Studiengang Psychologie mit dem Fach „Klinische Psychologie“ verfügen kann der Antrag nicht für „Psychotherapie nach Aktenlage (Diplom / Masterstudium im Studiengang Psychologie)“ gestellt werden.

Hinweis:

Sofern Sie nicht über eine Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie und den Nachweis, dass die Schulung auf dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege freigegebenen Curriculum (Stand 21.04.2016) basiert verfügen, kann der Antrag nicht für „Physiotherapie nach Aktenlage (mit Zusatzqualifikation)" gestellt werden.

Hinweis:

Sofern Sie nicht über eine Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker für Podologie und den Nachweis, dass die Schulung auf dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege freigegebenen Curriculum (Stand 21.04.2016) basiert verfügen, kann der Antrag nicht für „Podologie nach Aktenlage (mit Zusatzqualifikation)" gestellt werden.

Ich bestätige die

Erforderliche Unterlagen

Originaldokument mit gegebenenfalls deutscher Übersetzung

Originaldokument

Ärztliches Attest zur Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung

Bitte zeitnah bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.

Originaldokument mit gegebenenfalls deutscher Übersetzung

Originaldokument mit gegebenenfalls deutscher Übersetzung

Psychotherapie nach Aktenlage (Diplom / Masterstudium im Studiengang Psychologie) 

Originaldokument mit gegebenenfalls deutscher Übersetzung

Originaldokument mit gegebenenfalls deutscher Übersetzung

Physiotherapie

Originaldokument

Physiotherapie nach Aktenlage (mit Zusatzqualifikation) 

Originaldokument

Originaldokument

Podologie 

Originaldokument

Podologie nach Aktenlage (mit Zusatzqualifikation) 

Originaldokument

Originaldokument

Logopädie 

Originaldokument

Ergotherapie

Originaldokument

Mietvertrag oder Suchinserat für Praxisräume, Anstellungsvertrag usw.

Wie geht es weiter?

 

Mit dem Absenden beantragen Sie die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis jeweils für die von Ihnen angegebene Antragsart. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, wenden wir uns an Sie.

 

 

Nur bei Antragstellung nicht nach Aktenlage:

 

Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie spätestens drei Wochen vor dem Termin von dem Sachgebiet 3.2.1.1. - Gesundheitsschutz.

 

Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Heilpraktikerüberprüfungen ist begrenzt.

Eine Teilnahme daher kann nicht garantiert werden.

 

Die mündliche Überprüfungen beginnen ca. vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die mündlichen Überprüfungstermine erst nach der schriftlichen Überprüfung geplant werden können.

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