Seit Mai 2025 wurde im Landkreis München die reformierte Schuleingangsuntersuchung eingeführt. Bisher wurde die Schuleingangsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr durchgeführt. Zukünftig erfolgt sie bereits im vorletzten Kindergartenjahr, im Rahmen der reformierten Schuleingangsuntersuchung. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 80 BayEUG).
Das Ziel dieser Anpassung besteht darin, frühzeitig mögliche Förder- und Unterstützungsbedarfe zu identifizieren, um den Kindern den bestmöglichen Schulstart zu ermöglichen. Eine frühere Untersuchung bedeutet jedoch nicht, dass das Kind früher eingeschult wird. Die Umsetzung der reformierten Schuleingangsuntersuchung im Landkreis München erfolgt schrittweise über einen längeren Zeitraum