Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, erhalten Hilfen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder im Krankheitsfall.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
Geben Sie die Bezeichnung des Ortes an, indem die Person geboren wurde, z.B. Düsseldorf.
Gemäß dem Sozialdatenschutz (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch [SGB I] in Verbindung mit den §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB X]) dürfen Sie Schwärzungen von personenbezogenen Daten vornehmen, die Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben geben. Geschwärzt werden dürfen dann der Empfänger und der Verwendungszweck. Der Betrag muss lesbar bleiben.
Ich erkläre, dass die Angaben in diesem Antrag der Wahrheit entsprechen.
Ich habe keine Angaben verschwiegen.
Es ist mir bekannt, dass unwahre und unvollständige Angaben bestraft werden können.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Leistungen erstattet werden müssen.
Ich verpflichte mich jede Änderung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, vorübergehende Abwesenheiten, Krankenhausaufenthalte usw. unverzüglich dem Landratsamt München - Leistungen nach dem AsylbLG - mitzuteilen.
Gemäß § 8a AsylbLG (Meldepflicht) ist dem Landratsamt München - Leistungen nach dem AsylbLG - die Aufnahme jeder Beschäftigung unverzüglich, spätestens 3 Tage nach der Arbeitsaufnahme mitzuteilen.
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung der bei der Vorsprache gemachten Angaben zu personenbezogenen Daten nach Art. 15 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) freiwillig, jedoch zur Klärung des Anliegens erforderlich sind.
Es besteht für die Antragsteller das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu verweigern. Dies hätte zur Folge, dass die Klärung des Anliegens nicht durchgeführt werden kann und weitere Schritte zur Fallbearbeitung nicht erfolgen können.
Nachdem Sie den Online-Antrag erfolgreich abgesendet haben, müssen Sie zu unseren Öffnungszeiten vor Ort vorsprechen (ohne Termin möglich).
Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.