Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Parkausweise für Handwerker, soziale Dienste und Handelsvertretungen    

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie im Landkreis München parken möchten.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Sie können online als

  • Handwerksbetrieb
  • Sozialer Dienst
  • Handelsvertretung  

einen Antrag auf Erteilung eines oder mehrerer Parkausweise (max. 3 Stück) stellen.  

Mit Erteilung des Parkausweises sind Sie, soweit durch die ausstellende Behörde nichts anderes geregelt, von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen befreit:

  • Verbot des Parkens auf Gehwegen (§ 12 Abs. 4)
  • Betätigung von Parkuhren und Parkscheinautomaten (§ 13 Abs. 1)
  • Verbot der Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242.1)
  • Zeichen 286 (ortsfest), Zeichen 290.1, Zeichen 314, 413.1 und 315 (jeweils mit Zusatzschild) und Zeichen 325.1

In einem Parkausweis kann immer nur ein Fahrzeug eingetragen werden. Der Parkausweis kann immer für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bei Anträgen auf Verlängerung (max. 8 Verlängerungen) muss der Antrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nur einmal möglich ist. Eine Umschreibung kann ebenfalls in diesem Online-Formular getätigt werden.

 

Die Kostenrechnung wird Ihnen im Nachgang zugesendet.

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • ggf. Nachweis Firmentyp
  • ggf. Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein)
  • ggf. Bild alter zerissener Parkausweis

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.

Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:

BayernID

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Mein Unternehmenskonto

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Hinweis

Folgendes habe ich zur Kenntnis genommen:

Daten der antragstellenden Firma

z.B. Handelsregisterauszug oder Handelsvertretervertrag

z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte

Firmenadresse

Kontaktperson

Daten für Parkausweis

Bitte beachten, dass für jede Dienstleistung ein eigener Antrag ausgefüllt werden muss.

Fahrzeug für die Ersterteilung eines Parkausweises
Daten zur Umschreibung eines aktuellen Parkausweises (Kennzeichentausch)

Bitte beachten Sie, dass der umgeschriebene Parkausweis nur für die verbleibende Restlaufzeit ausgestellt werden kann und dass nur ein Parkausweis pro Antrag umgeschrieben werden kann.

Das Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem Bescheid, z.B. 3.3.1.3-1402/PA(Nummer/Jahr)

Bevor Sie einen neuen Parkausweis erhalten können, muss der „alte Parkausweis“ eigentlich von der Behörde eingezogen werden. Statt der notwendigen Einziehung, laden Sie bitte ein Bild des zerrissenen Ausweises als Nachweis der Vernichtung hoch. Wir empfehlen Ihnen, den vernichteten Ausweis bis zum Erhalt des neuen Ausweises zu Nachweiszwecken aufzubewahren.

Daten zur Verlängerung von Parkausweisen

Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf beantragt werden soll. Eine Verlängerung ist nur einmal möglich. Nach der einmaligen Verlängerung muss ein neuer Antrag gestellt werden, der dann wieder einmal verlängert werden kann.

Das Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem Bescheid, z.B. 3.3.1.3-1402/PA(Nummer/Jahr)

Wie geht es weiter?

Nach Eingang und Prüfung der Antragsunterlagen werden wir so bald wie möglich eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese erhalten Sie dann per Post. 

 

Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail.

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