Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Sie können online als
einen Antrag auf Erteilung eines oder mehrerer Parkausweise (max. 3 Stück) stellen.
Mit Erteilung des Parkausweises sind Sie, soweit durch die ausstellende Behörde nichts anderes geregelt, von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen befreit:
In einem Parkausweis kann immer nur ein Fahrzeug eingetragen werden. Der Parkausweis kann immer für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bei Anträgen auf Verlängerung (max. 8 Verlängerungen) muss der Antrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nur einmal möglich ist. Eine Umschreibung kann ebenfalls in diesem Online-Formular getätigt werden.
Die Kostenrechnung wird Ihnen im Nachgang zugesendet.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
Folgendes habe ich zur Kenntnis genommen:
z.B. Handelsregisterauszug oder Handelsvertretervertrag
z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte
Bitte beachten, dass für jede Dienstleistung ein eigener Antrag ausgefüllt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass der umgeschriebene Parkausweis nur für die verbleibende Restlaufzeit ausgestellt werden kann und dass nur ein Parkausweis pro Antrag umgeschrieben werden kann.
Das Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem Bescheid, z.B. 3.3.1.3-1402/PA(Nummer/Jahr)
Bevor Sie einen neuen Parkausweis erhalten können, muss der „alte Parkausweis“ eigentlich von der Behörde eingezogen werden. Statt der notwendigen Einziehung, laden Sie bitte ein Bild des zerrissenen Ausweises als Nachweis der Vernichtung hoch. Wir empfehlen Ihnen, den vernichteten Ausweis bis zum Erhalt des neuen Ausweises zu Nachweiszwecken aufzubewahren.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf beantragt werden soll. Eine Verlängerung ist nur einmal möglich. Nach der einmaligen Verlängerung muss ein neuer Antrag gestellt werden, der dann wieder einmal verlängert werden kann.
Nach Eingang und Prüfung der Antragsunterlagen werden wir so bald wie möglich eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese erhalten Sie dann per Post.
Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail.