Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Lebensmittelunternehmer können sich an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt München wenden, um sich erstmals im Landkreis München als Lebensmittelunternehmen registrieren zu lassen.
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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Geben Sie den zur Außendarstellung verwendeten Namen an, der nicht im Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister eingetragen ist oder davon abweicht. Beispiele: Zum lustigen Wirt, Ruck-Zuck-GbR, McLazy.
Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Namen mit Rechtsnorm an, soweit eine Eintragung vorliegt.
Geben Sie die Ziffern und ggf. Buchstaben der Hausnummer der Anschrift an, Beispiel 124a.
Sie registrieren sich mit Absenden des Formulars beim Landratsamt München als Lebensmittelunternehmer. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, werden wir uns an Sie wenden.