Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie Ihre Tätigkeiten im Landkreis München ausüben.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

Zusätzlich müssen Sie Ihr Gewerbe in der Geimeinde anmelden, in der Sie Ihre Tätigkeit ausführen.

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Wer gewerbsmäßig Schaustellung von Personen veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis. (Rechtsgrundlage § 33a GewO)

 

Weiter Informationen finden Sie hier:

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/erlaubnis-zur-schaustellung-von-personen-beantragen/

 

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterlagen zum Objekt
  • Führungszeugnis

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

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Angaben zur Person/Antragsteller

Anschrift des Antragsstellers

Betriebsanschrift

Sonstige Angaben

Bitte geben Sie Art und Form der Tätigkeiten an.

Wo genau 

Einzureichende Unterlagen

Wie geht es weiter?

 

Der Antrag wird geprüft und ggf. Unterlagen nachgefordet.

 

Sie erhalten Ihre Erlaubnis bzw. Abhlehnung per Post in ca. 4 bis 6 Wochen.

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