Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten beantragen

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Schießerlaubnis sind:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§§ 5, 6 WaffG)
  • Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
  • Ggf. zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (pauschal für Personen- und Sachschäden) über mindestens 1 Million Euro (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG), (nicht Jagdhaftpflicht)
  • Glaubhafter Nachweis eines Bedürfnisses (z. B. Erlegen von Gehegewild, Schädlingsbekämpfung (Vergrämung), Distanzbetäubung von Tieren mit Narkosegewehren)

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Waffensachkundenachweis
  • zusätzlicher Sachkundenachweis für das Töten von Tieren (gültiger Jagdschein oder Bestätigung über Gehegewildhalterkurs)
  • Versicherungsnachweis gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden (nicht Jagdhaftpflicht)

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Antragsteller

Angaben zum Verein / zur Firma

Personalien des antragstellenden Schützen

Fachspezifische Informationen

Haftpflichtversicherung für den Schützen

Angaben zum Schießgerät / zur Schusswaffe

Mit welchem Schießgerät bzw. welcher Schusswaffe soll geschossen werden?

Begründung des Antrages

Format: hh:mm

Wie geht es weiter?

Die Bearbeitung des Antrags kann unter anderem durch die notwendige Zuverlässigkeitsüberprüfung 2-6 Wochen dauern. Bei fehlenden Informationen oder Rückfragen, melden wir uns bei Ihnen.

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