Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Spielhallenerlaubnis beantragen

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Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
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Schritt 6
Schritt 7

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie Ihren Betriebssitz im Landkreis München haben.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

  • Gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO
     
  • Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gemäß § 24 GlüStV 2021

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/spielhallenerlaubnis/ 

 

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

Bei einem Antrag auf Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33i GewO:

  • Führungszeugnis (bei der Wohnortgemeinde mit dem Aktenzeichen 4.3.2-826/Sp zu beantragen) für den Antragsteller bzw. jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnort-/Betriebssitzgemeinde mit dem Aktenzeichen 4.3.2-826/Sp zu beantragen) für den Antragsteller bzw. die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts für den Antragsteller bzw. die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldnerverzeichnis für den Antragsteller bzw. die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis für den Antragsteller bzw. die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Auskunft des zuständigen Gerichtsvollziehers über eventuelle Vollstreckungsaufträge in den letzten fünf Jahren (bei der Gerichtsvollzieherei des zuständigen Amtsgerichts erhältlich) für den Antragsteller bzw. die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Baugenehmigung für die Betriebsräume
     
  • Grundrissplan (Maßstab 1:100) der Betriebsräume mit Aufstellplan der Spielgeräte
     
  • Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO (erhältlich bei der Gemeinde)
     
  • nur bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gesellschaftervertrag, falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet

Bei einem Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 24 GlüStV 2021:

  • Führungszeugnis (bei der Wohnortgemeinde mit dem Aktenzeichen 4.3.2-826/Sp zu beantragen) für den Antragsteller bzw. jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnort-/Betriebssitzgemeinde mit dem Aktenzeichen 4.3.2-826/Sp zu beantragen) für den Antragsteller bzw. die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
     
  • nur bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gesellschaftervertrag, falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet
     
  • Sozialkonzept einschließlich Schulungsnachweis des Personals nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e AGGlüStV i. V. m. § 6 GlüStV 2021
     
  • Werbekonzept nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AGGlüStV i. V. m. § 5 GlüStV 2021
     
  • Informationskonzept (Aufklärung über Suchtrisiken) nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f AGGlüStV i. V. m. § 7 GlüStV 2021
     
  • Anschluss an Sperrdatei OASIS gewährleistet (§ 8 GlüStV 2021), z. B. Anschlussvertrag, Nachweis über Beantragung
     
  • Mitarbeiterverzeichnis
     
  • Wenn ein Antrag auf Befreiung vom Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund nach § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 i.V.m. Art. 15 Abs. 3 AGGlüStV gestellt wird:
     
    • Zertifizierung (Art. 15 Abs. 3 S. 1 Buchst. a AGGlüStV)
       
    • Sachkundenachweis (Art. 15 Abs. 3 S. 1 Buchst. c AGGlüStV) für den Antragsteller bzw. jeden gesetzlichen Vertreter und den vor Ort Verantwortlichen
       
    • Nachweis der besonderen Mitarbeiterschulung (Art. 15 Abs. 3 S. 1 Buchst. d AGGlüStV) für jeden Mitarbeiter
       
  • Wenn ein Antrag auf Befreiung vom Mindestabstand nach Art. 15 Abs. 4 AGGlüStV i. V. m. Art. 10 Abs. 3 AGGlüStV gestellt wird:
     
    • Zertifizierung (Art. 15 Abs. 4 AGGlüStV)

Die Bearbeitung des Antrags ist von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig.

 

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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Art der Erlaubnis
Antragsteller

Gesetzlicher Vertreter

Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Bei Ausländern und Staatenlosen

Angaben zum Betrieb

Bitte geben Sie die Betriebssitzadresse an, falls diese vom Wohnsitz abweicht.

Geben Sie bei Telefonnummern innerhalb Deutschlands zuerst die Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl in Klammern, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel (0211) 12345678.Geben Sie bei Telefonnummern außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode mit vorgestelltem Plus, gefolgt von der Ortsvorwahl bzw. Mobilnetzvorwahl ohne der führenden Null, gefolgt von der Rufnummer an, Beispiel +49 211 123456789.

Die Betriebsadresse 

Persönliche Verhältnisse

Anschrift der Betriebsstätte

Anschrift der Betriebsstätte

Angaben zur Spielhalle

Aufgestellt werden sollen 

Notwendige Angaben und Unterlagen
Anlagen zur gewerberechtlichen Erlaubnis
Anlagen zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis
Verpflichtungserklärungen

Da Sie die gewerberechtliche Erlaubnis na § 33i GewO beantragen, müssen Sie keine Verpflichtungserklärung ausfüllen.

Sie dürfen auf die Zusammenfassung gehen.

Erklärung über die Einhaltung der Anforderungen
nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 a) bis f) AGGlüStV inkl. Werbekonzept, Unterlassungserklärungen, Jugendschutz und Informationskonzept

 

Erklärung zum Jugendschutzkonzept nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 a) AGGlüStV

Hiermit erklären wir, dass wir den Jugendschutzpflichten gem. § 4 Abs. 3 GlüStV 2021 nachkommen, wie folgt:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 JuSchG darf der SpieIhaIlenbetreiber bzw. die von ihm beauftragte Aufsicht Minderjährigen die Anwesenheit in Spielstätten nicht gestatten.

 

a) An den Eingangstüren sind deutlich sichtbare Hinweise angebracht, dass Jugendlichen unter 18/21 Jahren der Zutritt verboten ist.

 

b) Das Jugendschutzgesetz (Auszug) hängt aus.

 

c) Zum Schutze der Kinder und Jugendlichen sind Verstöße gegen § 6 Abs. 1 JuSchG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bewehrt.

 

Weitere Maßnahmen, Schaubilder und Belehrungsbogen ergeben sich nachfolgend bzw. aus dem betrieblichen Sozialkonzept.

 

Unterlassungserklärung bzgl.

  • Art. 10 Abs.1 Nr. 2 b) AGGlüStV:
    Internetverbot § 4 Abs. 4 GlüStV 2021

  • Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 c) AGGlüStV:
    Verbot audiovisueller oder rein visueller Übertragung von Automatenspielen und der Teilnahme über das Internet nach § 22c Abs. 4 GlüStV 2021

  • Verbot der Sportwetten nach § 21 Abs. 2 GlüStV 2021

Nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (GIücksspieIstaatsvertrag- GlüStV) ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.

 

Nach § 22c Abs. 4 GlüStV 2021 ist eine audiovisuelle oder rein visuelle Übertragung von Automatenspielen und die Teilnahme über das Internet verboten.

 

Nach § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 dürfen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle (oder eine Spielbank) befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden.

Dieses Verbot gilt auch für das Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten in der Spielhalle selbst.

 

Diesen Vorgaben entsprechend verpflichten wir uns,

  • das Veranstalten oder Vermitteln jeglichen Glücksspiels im Internet,
     

  • audiovisuelle oder rein visuelle Übertragung von Automatenspielen und der Teilnahme über das Internet 
    sowie

     

  • das Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten

in der oben genannten Spielhalle zu unterlassen.

 

Des Weiteren verpflichten wir uns, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die genannten Verbote aufzuklären.

 

Erklärung zum Webekonzept nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 d) AGGlüStV:
Werbebeschränkungen gem. § 5 GlüStV 2021

Hiermit erklären wir, dass wir nur Werbung in Form der Kennzeichnung unserer Spielhalle mit Namensschild und im Einklang mit den Bestimmungen des GlüStV 2021 (§ 1, § 5, § 26 GlüStV 2021) machen. Die entsprechenden Regelungen sind uns bekannt.
Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.

 

Wir erklären weiter, dass in den Medien, in denen gemäß GlüStV 2021, insb. dort § 5 GlüStV 2021, Werbung verboten ist, keine Werbung gemacht wird.

Sollte im Einzelfall eine Werbemaßnahme geplant sein oder werden, werden wir diese mit der oben genannten Erlaubnisbehörde abstimmen und sie dort freigeben lassen.

 

Erklärung zum Sozialkonzept gem. § 6 GlüStV 2021 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 e) AGGlüStV

Wir erklären, dass wir das betriebliche Sozialkonzept in unserer Spielhalle verwenden und umsetzen.

 

Erklärung zum lnformationskonzept nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 f) AGGlüStV:
Aufklärung über Suchtrisiken gem. § 7 GlüStV 2021

Hiermit erklären wir, dass wir den lnformationspflichten gem. § 7 GlüStV 2021 nachkommen, wie folgt:

  • Hinweise zur Suchtgefahr und BeratungsmögIichkeiten erfolgen
  • über Auslage der sog.,,SuchtfIyer", vorgeschrieben gemäß SpielV;

  • über das Piktogramm an jedem Geldspielgerät.

  • Hinweise zum Verbot der Teilnahme Jugendlicher erfolgen
  • über Flyer, z.B. „Nix für Jugendliche"

  • über Aushang des Jugendschutzgesetzes (Auszug)

  • über das Piktogramm an jedem Geldspielgerät.

Sämtliche Informationen sind im Sozialkonzept dargestellt und einzusehen, sowie bei unserem Servicepersonal zu erfragen.

Wie geht es weiter?

 

Sie erhalten die Antragsbestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung des Kostenvorschusses per Post. 

 

Nach Ihrer Zahlung beginnt die Bearbeitung des Antrags.

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