Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Übernahme der Bestattungskosten

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In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Bestattungskosten für verstorbene Angehörige, die im Landkreis München verstorben sind oder zu Lebzeiten Sozialhilfe nach dem SGB XII vom Landkreis München erhalten haben.

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Kopie Ausweisdokument
  • aktuelle Meldebestätigung
  • Sterbeurkunde
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen
  • Mietvertrag sowie aktuelle Nachweise über die Kosten der Unterkunft
  • sämtliche Einkommensnachweise (auch des Ehegatten o. Lebenspartners)
  • Finanzübersicht der Bank (auch des Ehegatten o. Lebenspartners)
  • Bestatter- und Friedhofsrechnungen
  • ggf. Nachweis über die Erbausschlagung 

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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Antragstellende Person

Bitte wählen Sie aus, ob Sie den Antrag für sich selbst oder für eine andere Person stellen. Falls Sie den Antrag für eine andere Person stellen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht (Betreuerausweis, Bestellungsurkunde, Bevollmächtigung o.ä.) hochladen.

  • Hilfesuchende Person: Bitte auswählen, wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen. 
  • Betreuende Person: Bitte auswählen, wenn Sie vom Gericht als Betreuer/Betreuerin bestellt wurden und für die betreute Person einen Antrag stellen möchten. 
  • Bevollmächtigte Person: Bitte auswählen, wenn eine Vollmacht der Person vorliegt, für die Sie den Antrag stellen möchten.
  • Gesetzliche Vertretung: Bitte auswählen, wenn die gesetzliche Vertretung unmittelbar auf gesetzlichen Bestimmungen beruht. Z. B. wenn Sie als Elternteil einen Antrag für ihr minderjähriges Kind stellen möchten.
Stellvertretende Person

Sie haben ausgewählt, dass Sie den Antrag nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person stellen. Bitte tragen Sie im Folgenden Ihre Daten (Nachname, Vorname, Ihre Anschrift) ein und laden Sie die entsprechende Vollmacht (Betreuerausweis, Bestellungsurkunde o.ä.) hoch. Anschließend können Sie die Daten für die betroffene Person hinterlegen.

Stellvertretende Person

Sie haben ausgewählt, dass Sie den Antrag nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person stellen. Bitte tragen Sie im Folgenden Ihre Daten (Nachname, Vorname, Ihre Anschrift) ein und laden Sie die entsprechende Vollmacht (Betreuerausweis, Bestellungsurkunde o.ä.) hoch. Anschließend können Sie die Daten für die betroffene Person hinterlegen.

Stellvertretende Person

Sie haben ausgewählt, dass Sie den Antrag nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person stellen. Bitte tragen Sie im Folgenden Ihre Daten (Nachname, Vorname, Ihre Anschrift) ein und laden Sie die entsprechende Vollmacht (Betreuerausweis, Bestellungsurkunde o.ä.) hoch. Anschließend können Sie die Daten für die betroffene Person hinterlegen.

Hilfesuchende Person

Hinweis für betreuende Personen, bevollmächtigte Personen und gesetzliche Vertretungen: Bitte beachten Sie, dass sich diese und alle folgenden Angaben auf die Person beziehen, für die Sie den Antrag stellen.

Bitte geben Sie die erforderlichen Informationen zu Ihrer Person an.

Geben Sie das Geschlecht an, das auch beim Personenstandsregister oder Standesamt hinterlegt ist.

Anschrift

Hilfesuchende Person - Staatsangehörigkeit
Bitte wählen Sie „Ja“, wenn Sie im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat aufgenommen wurden.

Angaben zur Einreise und Bürgschaft

Hilfesuchende Person - Ausland
Angaben zu Aufenthaltszeiten im Ausland

Angaben zur Erwerbszeiten im Ausland

Bitte machen Sie Angaben zur Erwerbszeit während Ihres Auslandsaufenthaltes.

Hilfesuchende Person - Einkünfte

Bitte beachten Sie, dass hier sämtliche Einkünfte angegeben werden müssen. Dazu zählen neben dem beruflichen Einkommen auch Renten oder sonstige staatliche Leistungen, wie Sozialhilfe oder Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse.

Sie haben ausgewählt, dass die Art des Einkommens nicht bekannt ist. Für die Antragsbearbeitung sind Angaben zur Art des Einkommens und zur Höhe des Einkommens erforderlich. Sie können den Antrag trotzdem abschicken. Die Behörde wird im weiteren Verfahren mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Angaben zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Rente

Angaben zur Ausgleichsrente

Angaben zur ausländischen Rente

Angaben zur Berufs-/Schadensausgleichsrente

Witwen-/Witwerrente / Hinterbliebenenrente

Angaben zur Betriebsrente

Angaben zur Berufsunfähigkeitsrente

Angaben zur Rente wegen voller Erwerbsminderung

Angaben zur Grundrente

Angaben zur privaten Rente

Angaben zur Unfallrente

Angaben zum Waisengeld

Angaben zur Waisenrente

Angaben zur Regelaltersrente

Angaben zum Landwirtschaftlichen Altersgeld

Angaben zur sonstigen Rente

Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Staatlicher Leistungsbezug
Privateinkünfte
Leistungen der Pflege-/Krankenkasse
Sonstige Einkünfte
Unterhaltszahlungen
Hilfesuchende Person - Weitere Leistungen

Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie eine staatliche Leistung, wie z.B. Sozialhilfe oder Leistung der Kranken- oder Pflegekasse beantragt haben und diese Leistung noch nicht bewilligt wurde.

Bitte laden Sie für alle beantragten Leistungen einen Nachweis hoch.

Hilfesuchende Person - Ausgaben

Zu den Ausgaben gehören z.B. Aufwendungen für Versicherungen oder für berufliche Tätigkeiten, Kosten der Unterkunft können Sie an anderer Stelle angeben.

Aufwendungen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug

Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Sonstige Aufwendungen für eine berufliche Tätigkeit

Angaben zu Versicherungsbeiträgen
Angaben zu sonstigen Ausgaben
Hilfesuchende Person - Vermögen

Zum Vermögen gehören z.B. Bargeld, Guthaben auf Konten, Autos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, eine Eigentumswohnung oder ein Haus.

Es sind sämtliche Vermögenswerte, auch geringfügige oder im Ausland befindliche, anzugeben.

Zum Vermögen gehören beispielsweise Dinge wie Bargeld, Bankguthaben, ein Fahrzeug oder wertvolle Schmuckstücke. Bitte prüfen Sie nochmal gewissenhaft, ob Sie wirklich kein Vermögen haben.

Angaben zum Barvermögen

Angaben zum Girokonto

Angaben zum Sparguthaben

Angaben zum Sparvertrag

Angaben zum Bausparvertrag

Angaben zur Lebensversicherung

Wertpapiere / Aktien / Depotkonten / Fonds

Sterbeversicherungen / Bestattungsvorsorgeverträge

private Altersvorsorge (z.B.: Riester-Rente)

Steuererstattung

Haus-/ Wohnungseigentum (auch im Ausland)

Sie haben angegeben, dass Sie Einkünfte durch Ihr Haus- und Wohnungseigentum erzielen. Bitte vermerken Sie diese Einkünfte bei der Frage „Gibt es Einkünfte?“.

Kraftfahrzeug

Forderungen gegenüber Dritten

Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie Forderungen gegenüber anderen Privatpersonen oder Unternehmen (z. B. Rückerstattungen) haben.

Sonstiger Grundbesitz (auch im Ausland)

Sonstiges Vermögen

Hilfesuchende Person - Übertragungsverträge

Bitte machen Sie Angaben zu der Person, mit der Sie den Übertragungsvertrag geschlossen haben.

Hilfesuchende Person - Übertrag Vermögen

Bitte machen Sie Angaben zu der Person auf die Vermögen übertragen wurde und zu der Art der Zuwendung.

Erbausschlagung
In Fällen, in denen das Erbe nicht ausgeschlagen wurde und sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Sofern dann eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird, beschränkt sich die Haftung des Erben gemäß § 1975 BGB auf den Nachlass.
Personen im Haushalt

Hierzu gehören alle Personen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben (z.B. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder).

Persönliche Daten der weiteren Person im Haushalt

Für die Prüfung des Antrages sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen aller Personen in Ihrem Haushalt erforderlich. Bitte machen Sie im folgenden Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der oben genannten Person.

Einkünfte

Bitte beachten Sie, dass hier sämtliche Einkünfte angegeben werden müssen. Dazu zählen neben dem beruflichen Einkommen auch Renten oder sonstige staatliche Leistungen, wie Sozialhilfe oder Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse.

Sie haben ausgewählt, dass die Art des Einkommens nicht bekannt ist. Für die Antragsbearbeitung sind Angaben zur Art des Einkommens und zur Höhe des Einkommens erforderlich. Sie können den Antrag trotzdem abschicken. Die Behörde wird im weiteren Verfahren mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Angaben zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Rente

Angaben zur Ausgleichsrente

Angaben zur ausländischen Rente

Angaben zur Berufs-/Schadensausgleichsrente

Witwen-/Witwerrente / Hinterbliebenenrente

Angaben zur Betriebsrente

Angaben zur Berufsunfähigkeitsrente

Angaben zur Rente wegen voller Erwerbsminderung

Angaben zur Grundrente

Angaben zur privaten Rente

Angaben zur Unfallrente

Angaben zum Waisengeld

Angaben zur Waisenrente

Angaben zur Regelaltersrente

Angaben zum Landwirtschaftlichen Altersgeld

Angaben zur sonstigen Rente

Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Staatlicher Leistungsbezug
Privateinkünfte
Leistungen der Pflege-/Krankenkasse
Sonstige Einkünfte
Unterhaltszahlungen

Weitere Leistungen

Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie eine staatliche Leistung, wie z.B. Sozialhilfe oder Leistung der Kranken- oder Pflegekasse beantragt haben und diese Leistung noch nicht bewilligt wurde.

Bitte laden Sie für alle beantragten Leistungen einen Nachweis hoch.

Angaben zu Ausgaben

Zu den Ausgaben gehören z.B. Aufwendungen für Versicherungen oder für berufliche Tätigkeiten, Kosten der Unterkunft können Sie an anderer Stelle angeben.

Aufwendungen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug

Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Sonstige Aufwendungen für eine berufliche Tätigkeit

Angaben zu Versicherungsbeiträgen
Angaben zu sonstigen Ausgaben

Vermögen

Zum Vermögen gehören z.B. Bargeld, Guthaben auf Konten, Autos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, eine Eigentumswohnung oder ein Haus.

Es sind sämtliche Vermögenswerte, auch geringfügige oder im Ausland befindliche, anzugeben.

Zum Vermögen gehören beispielsweise Dinge wie Bargeld, Bankguthaben, ein Fahrzeug oder wertvolle Schmuckstücke. Bitte prüfen Sie nochmal gewissenhaft, ob Sie wirklich kein Vermögen haben.

Angaben zum Barvermögen

Angaben zum Girokonto

Angaben zum Sparguthaben

Angaben zum Sparvertrag

Angaben zum Bausparvertrag

Angaben zur Lebensversicherung

Wertpapiere / Aktien / Depotkonten / Fonds

Sterbeversicherungen / Bestattungsvorsorgeverträge

private Altersvorsorge (z.B.: Riester-Rente)

Steuererstattung

Haus-/ Wohnungseigentum (auch im Ausland)

Sie haben angegeben, dass Sie Einkünfte durch Ihr Haus- und Wohnungseigentum erzielen. Bitte vermerken Sie diese Einkünfte bei der Frage „Gibt es Einkünfte?“.

Kraftfahrzeug

Forderungen gegenüber Dritten

Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie Forderungen gegenüber anderen Privatpersonen oder Unternehmen (z. B. Rückerstattungen) haben.

Sonstiger Grundbesitz (auch im Ausland)

Sonstiges Vermögen

Nähere Angaben zu Übertragungsverträgen

Bitte machen Sie Angaben zu der Person, mit der Sie den Übertragungsvertrag geschlossen haben.

Angaben zur Vermögensübertragung

Bitte machen Sie Angaben zu der Person auf die Vermögen übertragen wurde und zu der Art der Zuwendung.

Wohnkosten

Angaben zur Miete

Angaben zu Wohneigentum

Angaben zu Wohnkosten

Verstorbene Person
Todesfall
Sozialhilfebezüge der verstorbenen Person
Nachlass

Nähere Angaben zur Vermögensübertragung

Angaben zum Barvermögen

Angaben zum Girokonto

Angaben zum Sparguthaben

Angaben zum Sparvertrag

Angaben zum Bausparvertrag

Angaben zur Lebensversicherung

Wertpapiere / Aktien / Depotkonten / Fonds

Sterbeversicherungen / Bestattungsvorsorgeverträge

private Altersvorsorge (z.B.: Riester-Rente)

Steuererstattung

Haus-/ Wohnungseigentum (auch im Ausland)

Sie haben angegeben, dass Sie Einkünfte durch Ihr Haus- und Wohnungseigentum erzielen. Bitte vermerken Sie diese Einkünfte bei der Frage „Gibt es Einkünfte?“.

Kraftfahrzeug

Forderungen gegenüber Dritten

Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie Forderungen gegenüber anderen Privatpersonen oder Unternehmen (z. B. Rückerstattungen) haben.

Sonstiger Grundbesitz (auch im Ausland)

Sonstiges Vermögen

Verpflichtete Person

Zu den verpflichteten Personen gehören alle weiteren Verwandten (z. B. Eltern, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) der verstorbenen Person sowie Erben, auch wenn diese nicht mit der verstorbenen Person verwandt sind.

Weitere verpflichtete Personen
In Fällen, in denen das Erbe nicht ausgeschlagen wurde und sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden. Sofern dann eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird, beschränkt sich die Haftung des Erben gemäß § 1975 BGB auf den Nachlass.
Bestattung

Angaben zur zahlenden Person

Für die Auszahlung zu berücksichtigende Bankverbindung

Sie haben ausgewählt, dass die Leistung direkt an den Rechnungssteller (z.B. Bestattungsunternehmen, Friedhofsverwaltung) überwiesen werden soll. Bitte benennen Sie hier die jeweiligen Zahlungsempfänger. Eine Angabe der Kontodaten ist nicht erforderlich, da diese aus den Unterlagen entnommen werden, die Sie hochgeladen haben oder die Sie nachreichen.

Die Zahlung soll in folgender Reihenfolge erfolgen:

Mitwirkungspflicht und Datenschutz

Mitwirkungspflicht

 

Um eine zügige und sachgerechte Antragsbearbeitung zu gewährleisten, ist das Sozialamt auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Deshalb ist in den §§ 60 bis 67 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) die Mitwirkungspflicht der oder des Leistungsberechtigten gesetzlich geregelt.

 

Wer Sozialleistungen beantragt, hat u. a. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Außerdem hat er auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte (z. B. Pflegekasse) zuzustimmen. Ist die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, weil Sie nicht mitwirken, kann die Leistung ohne weitere Ermittlungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Leistungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sind. Ihre Mitwirkungspflicht besteht u. a. nicht, wenn Ihnen die Erfüllung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann.

 

Sollten sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, müssen Sie diese dem Sozialamt unverzüglich mitteilen.

Datenschutz

 

Die Rechtsgrundlagen zur rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X).

Sie können dieser Weitergabe jederzeit widersprechen. Wenn Sie der Weitergabe bereits jetzt widersprechen kann sich die Antragsbearbeitung verzögern und weitere Daten von Ihnen angefordert werden.

Sonstiges/Ergänzende Angaben

Wie geht es weiter?

Wir werden Ihren Antrag zeitnah prüfen und Sie schriftlich über die weiteren Verfahrensschritte informieren.

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