Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Bestattungskosten für verstorbene Angehörige, die im Landkreis München verstorben sind oder zu Lebzeiten Sozialhilfe nach dem SGB XII vom Landkreis München erhalten haben.
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Bitte wählen Sie aus, ob Sie den Antrag für sich selbst oder für eine andere Person stellen. Falls Sie den Antrag für eine andere Person stellen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht (Betreuerausweis, Bestellungsurkunde, Bevollmächtigung o.ä.) hochladen.
Sie haben ausgewählt, dass Sie den Antrag nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person stellen. Bitte tragen Sie im Folgenden Ihre Daten (Nachname, Vorname, Ihre Anschrift) ein und laden Sie die entsprechende Vollmacht (Betreuerausweis, Bestellungsurkunde o.ä.) hoch. Anschließend können Sie die Daten für die betroffene Person hinterlegen.
Hinweis für betreuende Personen, bevollmächtigte Personen und gesetzliche Vertretungen: Bitte beachten Sie, dass sich diese und alle folgenden Angaben auf die Person beziehen, für die Sie den Antrag stellen.
Bitte geben Sie die erforderlichen Informationen zu Ihrer Person an.
Bitte machen Sie Angaben zur Erwerbszeit während Ihres Auslandsaufenthaltes.
Bitte beachten Sie, dass hier sämtliche Einkünfte angegeben werden müssen. Dazu zählen neben dem beruflichen Einkommen auch Renten oder sonstige staatliche Leistungen, wie Sozialhilfe oder Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse.
Sie haben ausgewählt, dass die Art des Einkommens nicht bekannt ist. Für die Antragsbearbeitung sind Angaben zur Art des Einkommens und zur Höhe des Einkommens erforderlich. Sie können den Antrag trotzdem abschicken. Die Behörde wird im weiteren Verfahren mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Angaben zur Ausgleichsrente
Angaben zur ausländischen Rente
Angaben zur Berufs-/Schadensausgleichsrente
Witwen-/Witwerrente / Hinterbliebenenrente
Angaben zur Betriebsrente
Angaben zur Berufsunfähigkeitsrente
Angaben zur Rente wegen voller Erwerbsminderung
Angaben zur Grundrente
Angaben zur privaten Rente
Angaben zur Unfallrente
Angaben zum Waisengeld
Angaben zur Waisenrente
Angaben zur Regelaltersrente
Angaben zum Landwirtschaftlichen Altersgeld
Angaben zur sonstigen Rente
Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie eine staatliche Leistung, wie z.B. Sozialhilfe oder Leistung der Kranken- oder Pflegekasse beantragt haben und diese Leistung noch nicht bewilligt wurde.
Bitte laden Sie für alle beantragten Leistungen einen Nachweis hoch.
Zu den Ausgaben gehören z.B. Aufwendungen für Versicherungen oder für berufliche Tätigkeiten, Kosten der Unterkunft können Sie an anderer Stelle angeben.
Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug
Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Sonstige Aufwendungen für eine berufliche Tätigkeit
Zum Vermögen gehören z.B. Bargeld, Guthaben auf Konten, Autos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, eine Eigentumswohnung oder ein Haus.
Es sind sämtliche Vermögenswerte, auch geringfügige oder im Ausland befindliche, anzugeben.
Zum Vermögen gehören beispielsweise Dinge wie Bargeld, Bankguthaben, ein Fahrzeug oder wertvolle Schmuckstücke. Bitte prüfen Sie nochmal gewissenhaft, ob Sie wirklich kein Vermögen haben.
Sie haben angegeben, dass Sie Einkünfte durch Ihr Haus- und Wohnungseigentum erzielen. Bitte vermerken Sie diese Einkünfte bei der Frage „Gibt es Einkünfte?“.
Bitte machen Sie hier Angaben, wenn Sie Forderungen gegenüber anderen Privatpersonen oder Unternehmen (z. B. Rückerstattungen) haben.
Bitte machen Sie Angaben zu der Person, mit der Sie den Übertragungsvertrag geschlossen haben.
Bitte machen Sie Angaben zu der Person auf die Vermögen übertragen wurde und zu der Art der Zuwendung.
Hierzu gehören alle Personen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben (z.B. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder).
Für die Prüfung des Antrages sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen aller Personen in Ihrem Haushalt erforderlich. Bitte machen Sie im folgenden Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der oben genannten Person.
Zu den verpflichteten Personen gehören alle weiteren Verwandten (z. B. Eltern, Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) der verstorbenen Person sowie Erben, auch wenn diese nicht mit der verstorbenen Person verwandt sind.
Sie haben ausgewählt, dass die Leistung direkt an den Rechnungssteller (z.B. Bestattungsunternehmen, Friedhofsverwaltung) überwiesen werden soll. Bitte benennen Sie hier die jeweiligen Zahlungsempfänger. Eine Angabe der Kontodaten ist nicht erforderlich, da diese aus den Unterlagen entnommen werden, die Sie hochgeladen haben oder die Sie nachreichen.
Die Zahlung soll in folgender Reihenfolge erfolgen:
Mitwirkungspflicht
Um eine zügige und sachgerechte Antragsbearbeitung zu gewährleisten, ist das Sozialamt auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Deshalb ist in den §§ 60 bis 67 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) die Mitwirkungspflicht der oder des Leistungsberechtigten gesetzlich geregelt.
Wer Sozialleistungen beantragt, hat u. a. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Außerdem hat er auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte (z. B. Pflegekasse) zuzustimmen. Ist die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, weil Sie nicht mitwirken, kann die Leistung ohne weitere Ermittlungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Leistungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sind. Ihre Mitwirkungspflicht besteht u. a. nicht, wenn Ihnen die Erfüllung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann.
Sollten sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, müssen Sie diese dem Sozialamt unverzüglich mitteilen.
Datenschutz
Die Rechtsgrundlagen zur rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X).
Sie können dieser Weitergabe jederzeit widersprechen. Wenn Sie der Weitergabe bereits jetzt widersprechen kann sich die Antragsbearbeitung verzögern und weitere Daten von Ihnen angefordert werden.
Wir werden Ihren Antrag zeitnah prüfen und Sie schriftlich über die weiteren Verfahrensschritte informieren.