Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Fachkundelehrgang für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver. Die im Antragsverfahren durchzuführende Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit wird von dem Sachgebiet Waffen-Sprengstoffrecht veranlasst.
Zuständige Behörden
Landratsamt München:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, sofern sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet.
Regierung von Oberbayern:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
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nur Verurteilungen, deren Rechtskraft nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
Die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung wird nach dem Eingang des Antrages gestartet und dauert ca. 2-6 Wochen. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, senden wir Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie eine Kostenrechnung per Post an Ihre Meldeadresse.
Die Eingangsbestätigung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mailadresse gesendet.