Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
In den Erholungsgebieten des Landkreises München regelt jeweils eine Benutzungssatzung das Verhalten im Erholungsgelände, mit dem Ziel, alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet. Ausnahmen von den Verboten können beim Landratsamt München beantragt werden.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Bitte geben Sie Ihre Emailadresse an, z.B. MaxMustermann@email.de
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.
z.B. Filmaufnahmen
Im Erholungsgebiet Unterföhringer See (Poschinger Weiher) können während der Badesaison keine Dreharbeiten genehmigt werden.
(Ortsskizze/Mappenausdruck mit markiertem Bereich)
Der Fachbereich 4.4.3 Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten des Landratsamtes ist zuständig für den Vollzug der Benutzungssatzungen der Erholungsgebiete und für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Für die Bearbeitung von eingehenden Anträgen wird eine Vorlaufzeit von 30 Tagen benötigt. Bei schwierigen und aufwändigen Vorhaben kann eine längere Bearbeitungszeit erforderlich sein.
Die Gebühr beträgt für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zehn bis dreihundert Euro, für den Widerruf einer Ausnahmegenehmigung zehn bis einhundertfünfzig Euro.
Bei Nichtinanspruchnahme bzw. Widerruf der Ausnahmegenehmigung kann die Gebühr nicht erstattet werden.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht als Parkgebührenbefreiung für Veranstaltungsbesucher.
Der Landkreis München haftet nicht für im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltungen entstehende Schäden.
Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
Nach Eingang und Prüfung erhalten Sie weitere Informationen von uns.