In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:
Im Verkehr mit Taxen besteht gem. § 21 PBefG eine sog. Betriebspflicht. Dies bedeutet, dass der Taxiunternehmer verpflichtet ist, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.
Gem. § 21 Abs. 4 PBefG kann die Genehmigungsbehörde den Unternehmer auf seinen Antrag von der Betriebspflicht befreien. Sollten Sie als Taxiunternehmer Ihrer Betriebspflicht länger als 4 Wochen nicht nachkommen können (z.B. wegen längerem Urlaub, Fahrpersonalmangel, Fahrzeugausfall o.ä.), ist ein Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht erforderlich.
Die Entbindung von der Betriebspflicht kann längstens für sechs Monate beantragt werden und kann in Ausnahmefällen nochmals um drei Monate verlängert werden.
Kosten: 150,-- Euro für bis zu 3 Monate; 200,-- Euro für bis zu 6 Monate