Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7
Schritt 8

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich das Wildgehege im Landkreis München befindet.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von 10ha sind genehmigungspflichtig.

 

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

 

Jagdrechtliche Voraussetzungen für eine Wildgehegegenehmigung sind u. a.:

 

  • Durch das Wildgehege darf der Lebensraum der Wildarten außerhalb desselben nicht in unangemessener Weise eingeschränkt werden.
     
  • Die Jagdausübung darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
     
  • Das Wildgehege muss so gesichert sein, dass Tiere nicht entweichen können.        


Daneben sind eine Fülle weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes (z. B. über die Gehegegröße und Bestandsdichte), Baurechts, Waffenrechts, Fleischhygienerechts oder des Tiertransportrechts zu beachten.

 

Aufgrund der Vielzahl der möglicherweise betroffenen Rechtsbereiche und variierenden Anforderungen je nach im Gehege gehaltener Tierart bzw.  gehaltenen Tierarten verläuft  jedes Genehmigungsverfahren individuell. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall lassen sich daher auch am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Grundstücksplan mit Flurnummern 
  • Angaben über die Sachkunde

eventuell

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibungen

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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Antragsteller
Wildgehege

Standort

Anschrift der für die Wildhaltung verantwortlichen Person

Folgende Wildarten sollen gehalten werden:

Lage des Wildgeheges

Entfernung zu:

Unterstand für das Gehegewild

Der Unterstand für das Gehegewild besteht aus:

Folgende Person

Zustimmung der Nachbarn

Eigentümer und Nutzungsberechtigte der an das Wildgehege angrenzenden Grundstücke

Weitere Eigentümer / Nutzungsberechtige

Anlagen

z.B. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter.

Unterlagen je Ausfertigung des Antrages

Hinweis: Im Übrigen gelten die Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR) vom 10. Januar 2014 (vgl. AllMBl. S. 130, Az.: F8-7447-1/5).

Beschreibung des Grundstücks
Beschaffenheit des Grundstücks
Beschreibung des Wildgeheges

Bestandsdichte

Zaunanlage

Verfasser des Planentwurfs
Baukosten

Zaunanlage (nur Materialkosten)

Sonstige Angaben

Für die Errichtung von Betriebsgebäuden und Unterständen sind gesonderte Baubeschreibungen nach § 4 BauVorlV vorzulegen.

Wie geht es weiter?

 

Nach der Überprüfung der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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