Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von 10ha sind genehmigungspflichtig.
Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.
Jagdrechtliche Voraussetzungen für eine Wildgehegegenehmigung sind u. a.:
Daneben sind eine Fülle weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes (z. B. über die Gehegegröße und Bestandsdichte), Baurechts, Waffenrechts, Fleischhygienerechts oder des Tiertransportrechts zu beachten.
Aufgrund der Vielzahl der möglicherweise betroffenen Rechtsbereiche und variierenden Anforderungen je nach im Gehege gehaltener Tierart bzw. gehaltenen Tierarten verläuft jedes Genehmigungsverfahren individuell. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall lassen sich daher auch am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
eventuell
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Folgende Wildarten sollen gehalten werden:
Der Unterstand für das Gehegewild besteht aus:
z.B. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter.
Hinweis: Im Übrigen gelten die Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR) vom 10. Januar 2014 (vgl. AllMBl. S. 130, Az.: F8-7447-1/5).
Für die Errichtung von Betriebsgebäuden und Unterständen sind gesonderte Baubeschreibungen nach § 4 BauVorlV vorzulegen.
Nach der Überprüfung der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.