Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Der Landkreis München finanziert Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen als freiwillige Landkreisleistung.
Die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten einer Ferienmaßnahme sind:
Informationen zu Ihren Einkünften wie:
ODER:
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
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Bitte das Angebot des Veranstalters vorlegen
Bitte füllen Sie für jedes Haushaltsmitglied die persönlichen Daten aus. Über "weitere hinzfügen" können Sie einen weiteren Container öffnen.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Geben Sie den Nachnamen so an, wie er auf den offiziellen Ausweisen angegeben ist, zum Beispiel im Personalausweis.
Hinweis: Sie können maximal 4 Dateien pro Kind hochladen. Falls Sie mehr Dateien haben, fügen Sie bitte die Dateien in einer Datei zusammen.
(nur wenn anrechenbares Einkommen vorhanden ist; wird nicht als zusätzlicher Bedarf anerkannt)
Unter nachfolgenden Voraussetzungen können bei der Bedarfsberechnung verschiedene Mehrbedarfe berücksichtigt werden. Das gilt für alle Personen innerhalb des Haushalts.
Eine Person innerhalb der Haushaltsgemeinschaft
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr sind und ich insbesondere alle Einkünfte, auch von den in meiner Haushaltsgemeinschaft lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen, lückenlos angegeben habe. Ich weiß, dass ich wegen wissentlich falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 263 Strafgesetzbuch - Betrug) und zu Unrecht erlangte Hilfe erstatten muss.
Über meine Mitwirkungspflicht und die Folgen fehlender Mitwirkung (§§ 60 ff Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil) bin ich unterrichtet worden.
Ich verpflichte mich, jede Änderung in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die bis zur Erteilung eines Bescheides über diesen Hilfeantrag eintreten, sofort und unaufgefordert dem Sozialhilfeamt mitzuteilen.
Ich bin darüber informiert, dass personenbezogene Daten aufgrund der Datenschutzgesetze zur Berechnung und Zahlbarmachung von Leistungen in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.
Sie erhalten von uns unaufgefordert einen Bescheid oder ggf. eine Mitteilung, welche Unterlagen noch zur Antragsbearbeitung erforderlich sind.
Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung Ihres Antrags abzusehen.