Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich die Einzelapotheke oder Hauptapotheke im Landkreis München befindet.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

In diesem Online-Antrag können Sie die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen 
Arzneimitteln beantragen.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Grundriss (Maßstab 1:100)
  • Abschnitt zum Versandhandel des Qualitätssicherungssystems
  • Datenerfassungsblatt für Versandhandelsregister

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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Antragsteller

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Antragstellung
Versandräume
Verpflichtungserklärung
  1. Der Versand wird aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgen.
     
  2. Mit einem Qualitätssicherungssystem wird sichergestellt, dass
     
    • das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt,
       
    • das versandte Arzneimittel der Person ausgeliefert wird, die von dem Auftraggeber der Bestellung der Apotheke mitgeteilt wird. Diese Festlegung kann insbesondere die Aushändigung an eine namentlich benannte natürliche Person oder einen benannten Personenkreis beinhalten,
       
    • die Patientin oder der Patient auf das Erfordernis hingewiesen wird, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern Probleme bei der Medikation auftreten und
       
    • die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgen wird.
       
  3. Es wird sichergestellt, dass
     
    • innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat;
      soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist versendet werden kann, ist der Besteller in geeigneter Weise davon zu unterrichten,
       
    • alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind,
       
    • für den Fall von bekannt gewordenen Risiken bei Arzneimitteln ein geeignetes System zur Meldung solcher Risiken durch Kunden, zur Information der Kunden über solche Risiken und zu innerbetrieblichen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung steht,
       
    • eine kostenfreie Zweitzustellung veranlasst wird,
       
    • ein System zur Sendungsverfolgung unterhalten wird und
       
    • eine Transportversicherung abgeschlossen wird.
       
  4. Im Falle des elektronischen Handels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln verfügt die Apotheke auch über die dafür geeigneten Einrichtungen und Geräte.

Wie geht es weiter?

 

Mit dem Absenden beantragen Sie die Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel. Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, wenden wir uns an Sie.

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