Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Ihr Bewachungsunternehmen seinen Betriebssitz im Landkreis München hat.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO)

 

Hinweis:

  • Die Bearbeitung beginnt erst nach der Bezahlung der Kostenvorschussrechnung. 
  • Wird eine Bewachungserlaubnis erteilt, so erfolgt eine Weiterleitung dieser an die Betriebssitzgemeinde und die zuständige IHK zur dortigen Kenntnisnahme.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    (Firma + gesetzliche Vertreter)
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Gesellschaftsregister
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    (Firma + gesetzliche Vertreter)
  • Steuerbescheinigung Finanzamt
    (Firma + gesetzliche Vertreter)
  • Steuerbescheinigung Gemeindesteueramt
    (Firma + gesetzliche Vertreter)
  • Berufshaftplichtversicherung
    (Eine Vorlage finden Sie auf der Homepage)
  • Qualifikationsnachweis
    (IHK-Sachkunde oder vergleichbare Abschlüsse)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Ausweiskopie
  • evtl. waffenrechtliche Erlaubnis

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/bewachungserlaubnis/

 

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Gesellschaft

(bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

(ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Angaben zu Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder Gewerbetreibender

Für jeden Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter oder Gewerbetreibenden sind nachfolgende Datenfelder zu erfassen.

Wählen Sie aus, welcher Nationalität/welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Vorherige Wohnorte innerhalb der letzen 5 Jahre

Zeitraum

Zeitraum

Zeitraum

Zeitraum

Fragen und Anlagen für den gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter oder ähnliches

(bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

(ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

(bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)



Betriebsleiter
Wählen Sie aus, welcher Nationalität/welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Vorherige Wohnorte innerhalb der letzen 5 Jahre

Zeitraum

Zeitraum

Zeitraum

Zeitraum

Fragen und Anlagen für den gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter oder ähnliches

(bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

(ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

(bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)



Erklärungen

Wie geht es weiter?

 

Sie erhalten

  • eine Antragsbestätigung mit einer Zusammenfassung Ihres Antrags per Mail
  • und eine Zahlungsaufforderung des Kostenvorschusses per Post.

Die Bearbeitung des Antrags ist von der Zahlung des Kostenvorschusses abhängig.

 

Bitte beachten Sie:


Die Antragsbearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn uns alle notwendigen Unterlagen und Rückmeldungen anderer Behörden für die Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen. Bitte reichen Sie daher eventuell fehlende Unterlagen (siehe Antragszusammenfassung) schnellstmöglich nach.

Vielen Dank!

 

 

 

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