Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Hinweis:
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/bewachungserlaubnis/
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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(ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Für jeden Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter oder Gewerbetreibenden sind nachfolgende Datenfelder zu erfassen.
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Zeitraum
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Die Bearbeitung des Antrags ist von der Zahlung des Kostenvorschusses abhängig.
Bitte beachten Sie:
Die Antragsbearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn uns alle notwendigen Unterlagen und Rückmeldungen anderer Behörden für die Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen. Bitte reichen Sie daher eventuell fehlende Unterlagen (siehe Antragszusammenfassung) schnellstmöglich nach.
Vielen Dank!