Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Vor einer möglichen Umsiedelung oder Beseitigung - die nur von Fachleuten ausgeführt werden sollte und zwischen 200 und 350 Euro kostet - muss aber durch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München, Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden, ob es sich um eine geschützte Art handelt und ob eine Bekämpfung oder Umsiedelung gerechtfertigt ist.
Die Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde ist für Sie kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Honigbienen fallen nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden. Wenden Sie sich wegen (schwärmender) Bienenvölker direkt an einen Imker vor Ort, oder melden Sie das Volk auf der Internetseite Schwarmrettung.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Völker der Honigbiene unterliegen nicht dem Artenschutzrecht.
Bei sichtbaren Nestern bitte nähere Angaben zu Größe, Form und Farbe bitte die Bestimmungshilfe beachten.
Falls Sie nicht genau wissen was gemeint ist, können Sie sich oben (Bestimmungshilfe zur Nestform und Farbe) auf der Seite ein Informationsblatt ansehen.
Fotos des Nestortes mit der Ortssituation (Balkon mit Nest, Gartenhäuschen, Garagentor, etc.) zur Beurteilung der Nutzbarkeit des Raums bei anwesenden Wespen (Begegnungsmöglichkeiten zwischen Mensch und Wespen)
Wespen- und Hummelvölker leben nur vom Frühjahr bis zum Herbst. Verlassene Nester werden nicht neu besiedelt.
z.B. durch Rollo, Garagentor, Blumengießen, etc.
Nach der Wespensaison wird das Nest verlassen und nicht wieder bezogen
Hinweis zur Beratung:
Hinweis zur Befreiung:
Bitte begründen Sie, weshalb ein Belassen des Nestes im vorliegenden Fall nicht möglich ist. Bei einer Allergie laden Sie bitte einen Nachweis hoch.
Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben.