Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Fragebogen zur Meldung von Insektennestern

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich das Insektennest im Landkreis München befindet.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Vor einer möglichen Umsiedelung oder Beseitigung - die nur von Fachleuten ausgeführt werden sollte und zwischen 200 und 350 Euro kostet - muss aber durch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München, Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden, ob es sich um eine geschützte Art handelt und ob eine Bekämpfung oder Umsiedelung gerechtfertigt ist.

 

Die Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde ist für Sie kostenfrei.

 

Bitte beachten Sie:  
Honigbienen fallen nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden. Wenden Sie sich wegen (schwärmender) Bienenvölker direkt an einen Imker vor Ort, oder melden Sie das Volk auf der Internetseite Schwarmrettung.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Fotos des Nestes
  • Fotos eines oder mehrerer Tiere
  • Nachweis der Wespengift-Allergie

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Angaben zum gesetzlichen Vertreter

Geben Sie Zusatzangaben zur Anschrift an. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Neststandort / Insektenart

Anschrift des Neststandorts

Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Nähere Angaben zum Nest

Völker der Honigbiene unterliegen nicht dem Artenschutzrecht.

 

Bei sichtbaren Nestern bitte nähere Angaben zu Größe, Form und Farbe bitte die Bestimmungshilfe beachten.

Falls Sie nicht genau wissen was gemeint ist, können Sie sich oben (Bestimmungshilfe zur Nestform und Farbe) auf der Seite ein Informationsblatt ansehen.

Falls Sie nicht genau wissen was gemeint ist, können Sie sich unten auf der Seite ein Informationsblatt ansehen.

Fotos des Nestortes mit der Ortssituation (Balkon mit Nest, Gartenhäuschen, Garagentor, etc.) zur Beurteilung der Nutzbarkeit des Raums bei anwesenden Wespen (Begegnungsmöglichkeiten zwischen Mensch und Wespen)

Ergänzende Fragen

Wespen- und Hummelvölker leben nur vom Frühjahr bis zum Herbst. Verlassene Nester werden nicht neu besiedelt.

z.B. durch Rollo, Garagentor, Blumengießen, etc.

Nach der Wespensaison wird das Nest verlassen und nicht wieder bezogen

Beantragungsart

Hinweis zur Beratung:

Die Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde ist für Sie kostenfrei.

Hinweis zur Befreiung:

  • Bitte beachten Sie, dass die Untere Naturschutzbehörde nur die artenschutzrechtliche Befreiung für Hornissen erteilt. Für eine artenschutzrechtliche Befreiung für Wildbienen und Hummeln wenden Sie sich bitte an die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberbayern.
  • Die Beauftragung der Fachfirma ist eigenständig zu veranlassen.
  • Bei Erteilung einer artenschutzrechtlichen Befreiung fällt eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR (Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. Tarif-Nr. 8.III.0/12) und die Kosten der Postzustellung an.
     
Begründung / Erläuterung

Bitte begründen Sie, weshalb ein Belassen des Nestes im vorliegenden Fall nicht möglich ist.
Bei einer Allergie laden Sie bitte einen Nachweis hoch.

Einverständniserklärung

Wie geht es weiter?

Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben.

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