Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten beantragen

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie im Landkreis München Ihren Betriebssitz haben oder der Transport im Landkreis München beginnt.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Es handelt sich hier in der Regel um ein mehrstufiges Verfahren.

 

1. Fahrzeugtechnik

 

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten und/oder bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, bedürfen zunächst einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die besondere Technik des Fahrzeuges.

 

Die Abmessungen eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind auch dann überschritten, wenn die Vorschriften über die Kurvenläufigkeit nicht eingehalten werden. Ob Ihr Fahrzeug die zulässigen Grenzen überschreitet, kann der TÜV feststellen.

 

Für diese Ausnahmegenehmigung ist die Regierung der Oberpfalz zuständig (Tel. 0941 / 5680 - 0).

 

2. Durchführung der Fahrten

Darüber hinaus kann es geboten sein, den Fahrern dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz von Straßen und Bauwerken vorzugeben. Die Prüfung, ob das im Einzelfall notwendig ist, nimmt das Landratsamt München im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.

 

Den gesetzlich vorgeschriebenen Antrag hierfür finden Sie unten, weitere Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Vorlage der oben beschriebenen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO.

 

3. Transport von übergroßen Ladungen mit gewöhnlichen Fahrzeugen

Sollten Sie Ladungen transportieren wollen, die lediglich über das Fahrzeug hinaus ragen und/oder eine Gesamthöhe des Transportes von mehr als 4,00 m bewirken, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge.

 

In diesem Fall verwenden Sie für die Antragstellung bitte das gleiche Formblatt, lediglich die Angaben über Achslasten und -abstände sowie Bereifung entfallen.

 

In beiden Fällen geben Sie bitte die geplante Fahrtstrecke so genau wie möglich an, sie wird dann von uns auf ihre bauliche Eignung geprüft.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Bescheinigungen Transport
  • Vollmacht
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Antragsteller
Antragsart

gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche/n Ausnahmegenehmigung/en gem. § 70 StVZO lag/en der Erlaubnisbehörde vor.

gem. §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen.

gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche/n Ausnahmegenehmigung/en gem. § 70 StVZO lag/en der Erlaubnisbehörde vor.

gem. §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen.

von

genaue Anschrift der Ladestelle

nach

genaue Anschrift der Empfangsstelle

Angaben zum Kraftfahrzeug

Gesamtlänge

Gesamthöhe

Anhänger

Transporthöhe absenkbar auf

Gewicht

Zugfahrzeug

Anhänger

Meter über das Fahrzeug hinaus

Meter über das Fahrzeug hinaus

Achsfolge

Cenitmeter zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen.

Bescheinigungen

I. Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die Grenzwerte in Nr. V 4 / Nr. III. 4 VwV zu § 29 Abs. 3 / § 46 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen:

1. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.

2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72 t überschreiten, eine Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schifffahrtsdirektion darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.

II. Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.

Erklärung zur Haftung

Wie geht es weiter?

Nach Eingang und Prüfung der Antragsunterlagen werden wir so bald wie möglich eine Erlaubnis/ Ausnahmegenehmigung erteilen.

 

Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.

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