Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Die örtliche Zuständigkeit für die Erteilung des Sachkundenachweises liegt bei der Behörde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person der Tätigkeit nachkommt.
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.
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Hier bitte das Original-Dokument hochladen / mit ggf. deutscher beglaubigter Übersetzung.
Gesellenbrief auf Grundlage der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin vom 30.12.2016, mit Nachweis der Wahlqualifikation Schlachten.
Mit dem Absenden beantragen Sie die Erteilung eines Sachkundenachweises zum Schlachten und Töten von Tieren jeweils für die von Ihnen angegebene Antragsart(en). Sollten wir weitere Informationen von Ihnen benötigen, wenden wir uns an Sie.