Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen.
Typische Beispiele für Bohrungen mit Ausbau sind Brunnen und Grundwassermessstellen.
Typische Beispiele für Bohrungen ohne Ausbau sind Erkundungsbohrungen, Sondierungsbohrungen, Baugrunderkundung, Altlastenerkundung etc.
Hinweis:
Bei einer Spülbohrung ist diese Anzeige nicht ausreichend. Bitte stellen Sie einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.
Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
z.B. Hinterhaus, Gartenhaus
Geben Sie bitte die Flurstücksnummer mit Zähler und Nenner an. Beispiel: 123/45
Bei geplanter Spülbohrung ist diese Anzeige nicht ausreichend. Bitte reichen Sie statt dessen einen formlosen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ein.
Brunnenausbau
bis ca. m unter Gelände
bei ca. m unter Gelände
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.
(vgl. Formblatt Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächengewässer zur Bewässerung)
(es kann auch z.B. eine Kopie aus einem Stadtplan o.ä. verwendet werden)
(z.B. Auszug aus dem Katasterkartenwerk, erhältlich beim Vermessungsamt)
Ansprechpartner
Wir melden uns bei Ihnen, falls Unterlagen fehlen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie innerhalb eines Monats Bescheid, ob Sie die Bohrungen wie angezeigt ausführen dürfen.