Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Wer gewerbsmäßig Schaustellung von Personen veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis. (Rechtsgrundlage § 33a GewO)
Weiter Informationen finden Sie hier:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/erlaubnis-zur-schaustellung-von-personen-beantragen/
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