Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefG

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich Ihr (geplanter) Betriebssitz im Landkreis München befindet.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Im Verkehr mit Taxen besteht gem. § 21 PBefG eine sog. Betriebspflicht. Dies bedeutet, dass der Taxiunternehmer verpflichtet ist, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten.

 

Gem. § 21 Abs. 4 PBefG kann die Genehmigungsbehörde den Unternehmer auf seinen Antrag von der Betriebspflicht befreien. Sollten Sie als Taxiunternehmer Ihrer Betriebspflicht länger als 4 Wochen nicht nachkommen können (z.B. wegen längerem Urlaub, Fahrpersonalmangel, Fahrzeugausfall o.ä.), ist ein Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht erforderlich.

 

Die Entbindung von der Betriebspflicht kann längstens für sechs Monate beantragt werden und kann in Ausnahmefällen nochmals um drei Monate verlängert werden.

 

Kosten: 150,-- Euro für bis zu 3 Monate; 200,-- Euro für bis zu 6 Monate

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Reparaturrechnung
  • Werkstattbestätigung
  • Ärztliches Attest
  • Bestellung Neufahrzeug/ Beschaffung Gebrauchtfahrzeug

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Ohne Anmeldung

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Antragsteller
Taxe / Begründung

Zeitraum

Begründung

Folgeantrag

von der Betriebspflicht befreit.

Ein Folgeantrag, nach vorheriger sechsmonatiger Entbindung, kann maximal für die Dauer von drei Monaten gewährt werden.

Anlagen

Wie geht es weiter?

 

Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt schriftlich.

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