Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft nach § 196 BauGB

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie einen Bodenrichtwert aus dem Landkreis München benötigen.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Bodenrichtwert aus dem Landkreis München

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Ohne Anmeldung

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Hinweise
Antragsteller
Bodenrichtwert

Für die richtige Zuordnung geben Sie bitte mindestens die Adresse oder die Flur-Nummer mit Gemarkung und Ort an. Sie können auch beides angeben, falls bekannt.

Zuletzt wurden die Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2024 ermittelt. Bei Bedarf können Sie auch einen früheren Wertermittlungsstichtag angeben. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre ermittelt.

Wenn Sie weitere Flurstücke oder weitere Stichtage abfragen möchten, wählen Sie bitte "weitere hinzufügen".

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie üblicherweise innerhalb von ca. 7 bis 10 Arbeitstagen eine Email mit den gewünschten Informationen sowie der Kostenrechnung.

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