Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn das Fahrzeug gegen das sich die Beschwerde richtet, im Landkreis München konzessioniert (Taxi-Ordnungsnummern 9000 bis 9300; Mietwagen-Ordnungsnummern M2-0001 bis M2-9999) oder zugelassen ist.

Bei Fahrzeugen, die in der Landeshauptstadt München konzessioniert und/oder zugelassen sind, wenden Sie sich bitte an das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München.

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Verstöße von Taxen und Mietwagen (welche im Landkreis München konzessioniert sind) gegen gesetzliche Bestimmungen können Sie beim Landratsamt München anzeigen.

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Angaben zum Beschwerdeführer

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Betroffene Taxi- oder Mietwagenfahrt

Format hh:mm

Hinweis: Das Ordnungsnummern-Schild befindet sich an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe. Die Angabe der Ordnungsnummer soll auch auf der Taxiquittung stehen. Das Unternehmerschild mit Name und Anschrift ist im Wageninneren, meist am Armaturenbrett angebracht. Der Name des Unternehmers befindet sich außerdem auf der Fahrpreisquittung.

Beschwerde
Zeugen

Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen bzw. Zunamen an.

Geben Sie die Vornamen so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.

Wie geht es weiter?

Nach Eingang und Prüfung werden wir Ihrer Beschwerde nachgehen. Eine Information über den Ausgang des Verfahrens kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Bei Rückfragen werden wir gesondert auf Sie zukommen.

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