Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/gaststaettenerlaubnis/
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
Es ist keine Gaststättenerlaubnis notwendig. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeben wollen.
Sie können den Antrag an dieser Stelle beenden.
Für wen wird die Erlaubnis erteilt?
Bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen, da die Gesellschaft selbst nicht erlaubnisfähig ist.
Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.
Bitte geben Sie die Öffnungszeiten mit Tag und Uhrzeit an
Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§28 Abs.1 Nr.1 GastG).
Nach Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhalten Sie von uns eine Kostenrechnung.