Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 6
Schritt 7

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich Ihre Gaststätte im Landkreis München befindet.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

  • Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Eine unbefristete Gaststättenerlaubnis

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter:

 

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/gaststaettenerlaubnis/ 

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

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Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

Betrieb

Hinweis:

Es ist keine Gaststättenerlaubnis notwendig. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeben wollen.

 

Sie können den Antrag an dieser Stelle beenden.

Antragsart
Nur bei unveränderter Fortführung eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes mit gültiger Erlaubnis
Antragsteller
Geben Sie das Geschlecht an, das auch beim Personenstandsregister oder Standesamt hinterlegt ist.
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.
Zuverlässigkeit
Rechtsform

Für wen wird die Erlaubnis erteilt?

 

Bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen, da die Gesellschaft selbst nicht erlaubnisfähig ist.

Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.

Gesetzlicher Vertreter / Gesellschafter

Geben Sie das Geschlecht an, das auch beim Personenstandsregister oder Standesamt hinterlegt ist.
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Zuverlässigkeit

Eigenschaften der Gaststätte / des Betriebes

Bitte geben Sie die Öffnungszeiten mit Tag und Uhrzeit an

Bitte geben Sie die Öffnungszeiten mit Tag und Uhrzeit an

Betriebsräume
Schank- und Speiseräume
Außenbereich
Küchen- und Lagerräume
Personalräume / Personaltoiletten
WC-Anlagen für Gäste
sonstige Räume
nur bei Erweiterungen: neue Räume

Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§28 Abs.1 Nr.1 GastG).

Wie geht es weiter?

 

Nach Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhalten Sie von uns eine Kostenrechnung.

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