Bitte beachten:
Dieser Online-Antrag ist nur zu stellen, wenn Sie Wirbeltiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über 65 km weit transportieren möchten. Zusätzlich benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis, sofern diese Hausequiden, -rinder, -schafe, -ziegen, -schweine oder -geflügel befördern wollen (Art. 17 EG-VO 1/2005).