Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Jagdausübungsberechtigte können auf Antrag die Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen erhalten. Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Die Untersuchungsaufgabe obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk übertragen werden.
Die Aufgabe kann Ihnen als Jagdausübungsberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen übertragen werden:
Hinweis:
Das erlegte Wild ist zur Untersuchung auf Trichinen anzumelden. Die hierfür erforderlichen Wildursprungsscheine erhalten Sie ebenso wie die für die Kennzeichnung der Tiere erforderlichen Wildmarken beim unten genannten Ansprechpartner.
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Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Mit Absendung des Formulars beantragen Sie die Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme. Ihre Antragsunterlagen werden geprüft. Bei Genehmigung wird Ihnen die Erlaubnis an die oben genannte Adresse übersandt. Sollten Unterlagen nachzureichen sein, übermitteln Sie diese bitte an die genannte E-Mailadresse auf folgender Seite: Homepage