Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis. Voraussetzungen für die Erteilung einer Schießerlaubnis sind:
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.
Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
BundID
Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.
Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:
BayernID
Die BayernID ist der zentrale Zugang in Bayern zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:
Mein Unternehmenskonto
Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:
Mit welchem Schießgerät bzw. welcher Schusswaffe soll geschossen werden?
Format: hh:mm
Die Bearbeitung des Antrags kann unter anderem durch die notwendige Zuverlässigkeitsüberprüfung 2-6 Wochen dauern. Bei fehlenden Informationen oder Rückfragen, melden wir uns bei Ihnen.