Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Heilberufe anmelden und abmelden 

Schritt 1
Schritt 2

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?

  • Für freiberuflich tätige Einzelpersonen ohne eigene Praxis gilt:
    Wenn Ihr Wohnsitz im Landkreis München liegt, ist das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land zuständig.
     
  • Für Einzelpersonen oder Gemeinschaften mit eigener Praxis gilt:
    Wenn sich Ihr Praxissitz im Landkreis München befindet, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Gesundheitsamt München-Land.

Um herauszufinden, ob Sie im Landkreis München wohnen oder Ihr Praxissitz dort liegt, besuchen Sie die Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

 

Wenn Ihre Postleitzahl im Bereich 80000 - 81999 liegt, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt der Stadt München. Sie erreichen dieses unter der Telefonnummer 089 / 233-96300.

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

  • Beginn Ihrer selbstständigen Berufsausübung
     
  • Anschrift Ihrer Niederlassung im Landkreis München
    Falls Sie ambulant tätig sind, reicht Ihre Wohnanschrift aus; diese muss jedoch im Landkreis München liegen.
     
  • Alle Änderungen, zum Beispiel:
    • Namensänderung
    • Umzug
    • Praxisverlegung
    • Beendigung der Praxis oder der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit

Die Meldepflicht beim Gesundheitsamt München-Land gilt ausschließlich für selbstständig tätige Heilberufe.

Angestellte Heilberufe sowie Inhaber von Einrichtungen, die selbst keinen Heilberuf ausüben und auch nicht über eine eigene Heilberufsbezeichnung verfügen, sind nicht meldepflichtig.

 

Bitte beachten Sie jedoch, dass Inhaber von Einrichtungen ohne Heilberuf verpflichtet sind, ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.

Berufe, die zur Anmeldung verpflichtet sind:

  • Altenpfleger freiberuflich / Altenpflegerin freiberuflich
  • Anästhesietechnischer Assistent (ATA) / Anästhesietechnische Assistentin (ATA)
  • Diätassistent / Diätassistentin
  • Ergotherapeut / Ergotherapeutin
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger freiberuflich / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin freiberuflich
  • Gesundheits- und Krankenpfleger freiberuflich / Gesundheits- und Krankenpflegerin freiberuflich
  • Hebamme / Entbindungshelfer
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • HP beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Kinderkrankenpfleger freiberuflich / Kinderkrankenschwester freiberuflich
  • Krankenpfleger freiberuflich / Krankenschwester freiberuflich
  • Logopäde / Logopädin
  • Masseur und med. Bademeister / Masseurin und med. Bademeisterin
  • med. Fußpfleger / med. Fußpflegerin
  • Medizinisch-Technischer-Assistent (MTA) / Medizinisch-Technische-Assistentin (MTA)
  • Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin
  • Operationstechnischer Assistent (OTA) / Operationstechnische Assistentin (OTA)
  • Orthoptist / Orthoptistin
  • Pflegefachmann freiberuflich / Pflegefachfrau freiberuflich
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) / Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA)
  • Physiotherapeut / Physiotherapeutin
  • Podologe / Podologin

Wichtiger Hinweis:

Nach Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG kann, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Anzeigepflicht nach Art. 10 Abs. 3 GDG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro belegt werden.

Hinweis auf geltende Hygienevorschriften:

Bitte beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Hygiene und Infektionsprävention:

  • Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (BayMedHyg)
  • Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

Wir empfehlen Ihnen, sich eingehend mit diesen gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
    (eine einfache Kopie des Dokuments ist ausreichend):
    • Für alle Heilberufe, außer Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker, ist eine Urkunde erforderlich, die die Berechtigung zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweist.
    • Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker müssen den ausgestellten Bescheid der zuständigen Behörde vorlegen, in dem die Überprüfung erfolgte.
    • Optional kann zusätzlich eine Schmuckurkunde vorgelegt werden, die ebenfalls die Berechtigung zur Berufsausübung oder zum Führen der Berufsbezeichnung belegt.
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Artikel 10 GDG
    (eine Kopie der vollständigen Police ist ausreichend).

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

BundID

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Antragsteller
  • Heilpraktiker -
    auch beschränkt auf die Gebiete
    Ergotherapie, Logopädie,
    Physiotherapie, Podologie und
    Psychotherapie
  • selbständigen
    Tätigkeit als freiberufliche
    Pflegefachkraft - z. B. Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Pflegefachmann
  • selbständigen
    Tätigkeit in einem gesetzlich
    geregelten Heilberuf - z.B. Anästhesietechnischer Assistent, Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme, Logopäde, Masseur, med. Bademeister, med. Fusßpfleger, Medizinisch-Technischer-Assistent, Notfallsanitäter, Operationstechnischer Assistent, Orthoptist, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Podologe

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung eine kostenpflichtige Leistung ist. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/heilberufe-anmelden-und-abmelden/

Antragsteller

Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der  Geburtsname ist der Familienname den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat. 

Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

ELSTER spezifische Adress-Ergänzung
Tätigkeit

Tätigkeitsort / Praxissitz

 


Praxisinhaber


Praxis

Änderungsmitteilung (selbständig/freiberufliche Heilberufe gem. Art. 10 und 16 GDG)

Institution

Geben Sie den im Handelsregister, im Genossenschaftsregister, im Vereinsregister oder im Stiftungsverzeichnis eingetragenen Name mit Rechtsform an, soweit eine Eintragung vorliegt.

Bisherige Adresse

Wie geht es weiter?

 

Nach vollstänidger Überprüfung Ihres Antrags wird die Anmeldung bzw. Änderung übernommen.

 

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden wir auf Sie zukommen.

 

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