Landratsamt München

Geschäftsstelle des Gutacherausschusses

Frankenthaler Str. 5-9

81539 München

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB)

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn sich Ihr Vorhabensstandort im Landkreis München befindet.

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In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist sowie verschiedene Behörden und Gerichte.

Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) erhoben.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

Verpflichtend einzureichende Unterlagen:

  • Nachweis Antragsberechtigung
  • Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers
  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug (ohne Abteilung III)
  • Lageplan i. M. 1:1000

Zusätzliche verpflichtende Unterlagen für bebaute Grundstücke:

  • genehmigte Baupläne

Zusätzliche verplichtende Unterlagen für Teileigentum:

  • Aufteilungsplan
  • Beschlusssammlung über die Wohnungseigentümerversammlung

Weitere Unterlagen:

  • Miet-/Pachtverträge und / oder sonstige privatrechtliche Vereinbarungen zur Grundstücksnutzung
  • Aufstellung der Wohnungs-/Gebäudegrößen, Bauzeichnungen
  • weitere objektspezifische Unterlagen

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Antragsteller
Eigentümerstatus

Informationen zum Eigentümer, falls nicht Antragsteller

Bewertungsobjekt
Gutachten
Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag
Dokumente

Verpflichtend einzureichende Unterlagen 

  • Nachweis für die Antragsberechtigung
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 **
  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug ***
  • genehmigte Baupläne (bebaute Grundstücke)
  • Aufteilungsplan (Wohnungs-(Sonder) Eigentum)
  • Beschlusssammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Weitere einzureichende Unterlagen

  • Miet-/Pachtverträge und sonstige privatrechtliche Vereinbarungen zur Grundstücksnutzung 
  • Aufstellung der Wohnungs-/Gebäudegröße, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen

** erhältlich beim  Vermessungsamt München, Prinzregentenstr. 5, 80538 München

*** erhältlich beim Amtsgericht München, Abteilung Grundbuchamt, Infantriestr. 5, 80797 München

Für die Erstellung des Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse und die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) erhoben.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich, die anfallenden Gebühren und Auslagen zu übernehmen. Eine Umsatzsteuer auf diese Gebühren wird derzeit nicht erhoben, sollte sich jedoch  nachträglich für die Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht ergeben, verpflichtet sich der Antragsteller, die Umsatzsteuer- in der jeweiligen gesetzlichen Höhe  - zusätzlich zu der festgesetzten Gebühr zu entrichten.

 

Im Falle einer Rücknahme des Antrages entstehen Gebühren nach § 15 Abs. 6 der o.g. Verordnung. Der Eigentümer des Grundstücks erhält gemäß § 193 Abs. 4 BauGB eine Abschrift des Gutachtens.

Wie geht es weiter?

 

Die Geschäftsstelle wird sich bei Ihnen melden, falls noch Unterlagen benötigt werden, sowie zur Vereinbarung eines Termins.

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