Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
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Eine Abfallerzeugernummer wird benötigt, wenn in einer Betriebsstätte oder Anfallstelle mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle (die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, AVV-Katalog) jährlich im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit anfallen, die mittels Einzelentsorgungsnachweis (ab 20 Tonnen je AVV-Schlüssel pro Jahr pro Anfallstelle) oder Sammelentsorgungsnachweis (bis 20 Tonnen je AVV-Schlüssel pro Jahr pro Anfallstelle) entsorgt werden können. Privatpersonen sind nicht nachweispflichtig und somit keine Abfallerzeuger.
Hinweis:
Wir sind für die Abfallanfallstellen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München örtlich nicht zuständig sondern die Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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Bezeichnung, AVV-Schlüssel, Menge bzw. Häufigkeit
Die Zuteilung der Abfallerzeugernummer erhalten Sie per E-Mail.