Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!
Jede volljährige Person stellt einen eigenen Antrag auf Sozial-Leistungen. Familien bestehend aus Eltern mit minderjährigen Kindern, oder Eheleute bilden eine Bedarfs-Gemeinschaft. Volljährige Kinder oder entferntere Verwandte, wie Tanten, oder Onkel, bilden selbst eine Bedarfs-Gemeinschaft und stellen einen eigenen Antrag.
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, erhalten Hilfen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder im Krankheitsfall.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.
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BundID
Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.
Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:
BayernID
Die BayernID ist der zentrale Zugang in Bayern zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:
Ohne Anmeldung
Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:
Legen Sie bitte den Mutterpass bei der nächsten Vorsprache vor.
Legen Sie bitte die Original-Karte bei der nächsten Vorsprache vor.
auch für Personen aus Drittstaaten bitte "Nachweis über Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine" hochladen
Ausweis oder Geburtsurkunde des Kindes/ der Kinder
Vorder- und Rückseite des Nachweises über die Aufenthaltsberechtigung der Ausländerbehörde
Wichtige Information zu Kontoauszügen:
Gemäß dem Sozialdatenschutz (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch [SGB I] in Verbindung mit den §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB X]) dürfen Sie Schwärzungen von personenbezogenen Daten vornehmen die Rückschlüsse auf ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben geben. Geschwärzt werden dürfen dann der Empfänger und der Verwendungszweck. Der Betrag muss lesbar bleiben.
Bei bestehender Beschäftigung oder Vorliegen einer Arbeitserlaubnis:
Gemäß § 8a AsylbLG (Meldepflicht) ist dem Landratsamt München - Leistungen nach dem AsylbLG - die Aufnahme jeder Beschäftigung unverzüglich, spätestens 3 Tage nach der Arbeitsaufnahme mitzuteilen.
Information zur Schweigepflichtentbindung
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung der bei der Vorsprache gemachten Angaben zu personenbezogenen Daten nach Art. 15 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) freiwillig, jedoch zur Klärung des Anliegens erforderlich sind.
Es besteht für die Antragsteller das Recht, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu verweigern. Dies hätte zur Folge, dass die Klärung des Anliegens nicht durchgeführt werden kann und weitere Schritte zur Fallbearbeitung nicht erfolgen können.
Nachdem Sie den Online-Antrag erfolgreich abgesendet haben, müssen Sie zu unseren Öffnungszeiten vor Ort vorsprechen (ohne Termin möglich).
Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.