In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:
Das Bundes-Bodenschutzgesetz verpflichtet vor allem den Verursacher einer Altlast sowie den Grundstückseigentümer, Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen, beispielsweise im Grundwasser, so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen entstehen.
Kommen die Verpflichteten ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nach, so kann das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen anordnen.
Eine Altlast, die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorrufen kann, liegt vor bei
- stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstigen Grundstücken, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
(Altablagerungen, z. B. ehemalige Kiesgruben, die mit Abfällen verfüllt wurden)
- Grundstücken mit stillgelegten Anlagen und sonstigen Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
(Altstandorte, z. B. ehemalige Gewerbebetriebe, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wurde)
Wenn für ein Grundstück ein Altlastenverdacht besteht oder das Vorliegen einer Altlast bereits nachgewiesen ist, wird es in einem Altlastenkataster erfasst.
Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt das Landratsamt München. Die Anfrage kann über den Onlineantrag oder ist schriftlich per Post an das Landratsamt gerichtet werden.
Dabei müssen Flurnummer und Gemarkung des betroffenen Grundstücks angegeben werden (die Postanschrift genügt nicht).
Ist der Anfragende nicht Eigentümer des Grundstücks, so ist eine schriftliche Vollmacht oder Zustimmung des Eigentümers vorzulegen.