Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Schritt 1
Schritt 2

Diesen Online-Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie den Online-Antrag nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:


Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Fachkundelehrgang für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver. Die im Antragsverfahren durchzuführende Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit wird von dem Sachgebiet Waffen-Sprengstoffrecht veranlasst.


Zuständige Behörden


Landratsamt München:


Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, sofern sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis München befindet.


Regierung von Oberbayern:


Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.

Es können folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Fotos oder Kopie des Personalausweises

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

Mit Start des Online-Dienstes akzeptieren Sie diese.

Loginmöglichkeiten

Ohne Anmeldung

Sie möchten den Antrag online ausfüllen und absenden, ohne sich über ein Servicekonto auszuweisen? Hier können Sie den Antrag ohne Anmeldung starten:

BundID

Die BundID ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen.

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BayernID

Die BayernID ist der zentrale Zugang in Bayern zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Hier können Sie sich anmelden oder ein Konto anlegen:

Angaben zur Person
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.


Wohnanschrift des Antragstellers während der letzten 5 Jahre
Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
nur Verurteilungen, deren Rechtskraft nicht länger als 5 Jahre zurückliegen

nur Verurteilungen, deren Rechtskraft nicht länger als 5 Jahre zurückliegen


Wie geht es weiter?

 

Die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung wird nach dem Eingang des Antrages gestartet und dauert ca. 2-6 Wochen. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, senden wir Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie eine Kostenrechnung per Post an Ihre Meldeadresse.

 

Die Eingangsbestätigung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mailadresse gesendet.

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