Landratsamt München

Mariahilfplatz 17

81541 München

Tiergehege Anzeige

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Schritt 2
Schritt 3

Diese Online-Anzeige können Sie nur stellen, wenn Sie das Vorhaben im Landkreis München planen.

Ist Ihre Postleitzahl nicht vorhanden, können Sie die Online-Anzeige nicht stellen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle und beenden diesen Online-Antrag!

In diesem Online-Antrag können Sie folgendes anzeigen:

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 BNatSchG sind.

 

Die Errichtung, die Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Tiergehegen ist bei der unteren Naturschutzbehörde mindestens 1 Monat vorher anzuzeigen. Anträge auf Erteilung der jagdrechtlichen Genehmigung oder der Zoogenehmigung gelten als Anzeige; dies gilt auch für die tierschutzrechtliche Anzeige.

 

Für Wildgehege ab einer Gehegegröße von 10 ha ist eine jagdrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Der Anzeigende hat sicherzustellen, dass

 

  • die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie die fachgerechte Betreuung gewährleistet sind,
  • durch die Anlage weder der Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigt noch der Zugang zur freien Natur in unangemessener Weise eingeschränkt wird,
  • das Tiergehege so gesichert ist, dass die Tiere nicht entweichen können.

 

Die untere Naturschutzbehörde kann die erforderlichen Anordnungen zur Erfüllung dieser Voraussetzungen treffen.

 

Unter Umständen kommen für die Errichtung, die Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges die Bestimmungen des Baurechts zum Tragen.

 

Bitte klären Sie dies frühzeitig mit dem für Baurecht zuständigen Sachgebiet der Gemeinde bzw. des Landratsamtes.

 

Bitte informieren Sie sich auch über die artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Es müssen folgende Unterlagen im Antrag hochgeladen werden:

  • Bauzeichnung für die Zaunanlage und die sonstigen Gehegeeinrichtungen (z. B. Unterstände, Fangeinrichtungen, Tränkeeinrichtungen)

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise: Link zur Landkreis München Homepage und die Informationsblätter zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO: Link zur Landkreis München Homepage.

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Wie geht es weiter?

Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen per E-Mail.

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